Einfache Körperverletzung

Als einfache Körperverletzung gilt die Zufügung einer Schädigung am Körper oder an der Gesundheit. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bei einem leichten Fall kann die Strafe gemildert werden und bei einem qualifizierten Fall (Einsatz von Gift, Waffen oder gefährlichem Gegenstand sowie bestimmten Opfertypen) wird die Tat zu einem Offizialdelikt.

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