Vertrauensschutz

Damit Private einen Vertrauensschutz im Zusammenhang mit einer falschen behördlichen Auskunft haben, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: Vertrauensgrundlage, berechtigtes und gutgläubiges Vertrauen, Vertrauensbetätigung sowie Interessenabwägung. Die Rechtswirkungen des Vertrauensschutz ist der Bestandesschutz und somit Bindung der Behörde an die Vertrauensgrundlage oder subsidiär die Entschädigung des Vertrauensschadens.

Weiterlesen

Vertrauenshaftung

Bei der Vertrauenshaftung muss der Schädiger Ersatz für Schäden leisten, die durch treu- und glaubenswidriger Enttäuschung berechtigter Interessen entstand. Bei der Vertrauenshaftung befinden sich beide Parteien oftmals in einem vertragsnahen Umfeld, ohne aber diesbezüglich rechtsgeschäftlich miteinander verbunden zu sein. Daher wird der Anspruch aus Quasivertrag und nicht aus Delikt abgeleitet.

Weiterlesen