culpa in contrahendo

Die culpa in contrahendo ist ein quasivertraglicher Anspruch bei Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Bei Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten kann die culpa in contrahendo nicht angewendet werden. Sie setzt Vertragsverhandlungen, ein schutzwürdiges Vertrauen, eine Pflichtverletzung, einen Schaden sowie den Kausalzusammenhang und ein Verschulden (mind. Fahrlässigkeit) voraus. Der Anspruch aus culpa in contrahendo verjährt nach einem Jahr. Der Schadenersatz richtet sich nach dem negativen Vertragsinteresse.

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