Unternutzung von Liegenschaften

Wenn jemand eine Liegenschaft bewohnt, die ihm selber gehört und von der er lediglich Teile bewohnt, so kann unter Umständen ein Steuerabzug wegen Unternutzung erfolgen. Es muss ein oder mehrere Zimmer geben, die er tatsächlich und dauerhaft nicht gebraucht. Ausserdem müssen einige andere Voraussetzungen erfüllt sein.

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