Vorsorgeauftrag

Im Rahmen des Erwachsenenschutzrechtes besteht die Möglichkeit, einen Vorsorgeauftrag zu errichten, welcher im Falle einer Urteilsunfähigkeit bestimmte Aufgaben an auserwählte Personen überträgt. Der Vorsorgeauftrag muss gewissen formalen Kriterien (bspw. Handschriftlichkeit) genügen und kann jederzeit widerrufen werden. Es ist wichtig, rechtzeitig mit der Planung der Altersvorsorge zu beginnen. Daher empfiehlt es sich auch, früh genug über einen Vorsorgeauftrag nachzudenken.

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Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung wird festgelegt, mit welchen medizinischen Massnahmen der Betroffene einverstanden oder eben nicht einverstanden ist. Es kann auch eine natürliche Person mit der Aufgabe betraut werden, in ihrem Namen über medizinische Massnahmen zu bestimmen. Der Widerruf der Patientenverfügung ist jederzeit möglich. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Auseinandersetzung zum Thema Altersvorsorge zu beginnen und sich über eine Patientenverfügung erste Gedanken zu machen

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