Sozialplan

Je nach Unternehmensgrösse und Anzahl beabsichtigter Kündigungen ist bei Entlassungen ein Sozialplan zu erstellen. Diese Pflicht wird zwangsweise durch ein Schiedsgericht durchgesetzt, sollten sich die Parteien nicht einigen können. Leider gibt es bezüglich der Zählweise der Anzahl Kündigungen Unterschiede zwischen den Bestimmungen zur Massenentlassung und denjenigen zur Sozialplanpflicht. Folglich kann ein Entlassungsvorhaben möglicherweise zwar den Massenentlassungstatbestand nicht erfüllen, dennoch aber eine Sozialplanpflicht auslösen. Hier empfiehlt sich also der Gang zum Experten.

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