Verein – Eine Übersicht nach Schweizer Recht

Ein Verein benötigt schriftliche Statuten, damit er gültig gegründet werden kann. Nachdem der Vorstand gewählt wurde, kann er sich zudem im Handelsregister eintragen lassen. Die Mitgliedschaft in einem Verein kann von der Zustimmung des Vorstandes oder der der Vereinsversammlung abhängen. Mitglieder können zudem unter gewissen Voraussetzungen wieder aus dem Verein ausgeschlossen werden. Für Schulden und Verbindlichkeiten des Vereins haftet von Gesetzes wegen nur das Vereinsvermögen. Ein Verein kann zudem jederzeit aus eigenen Beschluss hin wieder aufgelöst werden.

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Bewerbungsgespräch

Ein Bewerbungsgespräch ist keine Offerte, sondern ein gegenseitiges Kennenlernen. Der Arbeitgeber darf dabei nur Fragen stellen, die im Zusammenhang mit dem Job stehen und der Arbeitgeber muss an der Beantwortung ein berechtigtes Interesse haben. Ansonsten gilt das Notwehrrecht der Lüge. Gibt der Bewerber eigene Auskünfte von sich aus, so müssen diese wahr sein. Der Arbeitgeber darf nur Referenzen einfordern, wenn der Bewerber zustimmt.

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Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat folgende Pflichten: Lohnzahlungspflicht, Tragung der Kosten für Arbeitsgeräte, Material und Auslagen, Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, Gewährung von Freizeit, Ferien und Urlaub für Mutterschaft und Jugendarbeit sowie weitere Pflichten.

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