Streitverkündungsklage

Die streitverkündende Partei kann die Streitverkündungsklage gegenüber einem Dritten erheben, wenn sie diesen im Falle des Unterliegens belangen will oder wenn sie Ansprüche von diesem befürchtet. Die Zulassung der Streitverkündungsklage ist mit der Klageantwort oder der Replik im Hauptprozess zu beantragen. Im Zulassungsverfahren werden die Prozessvoraussetzungen geprüft. Wird die Streitverkündungsklage zugelassen, so wird das Hauptverfahren fortgesetzt. Das Gericht kann danach mit einem einzigen Urteil über alle Ansprüche entscheiden.

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