Mord

Ein Mord (Art. 112 StGB) liegt vor, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen bewirkt, d.h. dessen Todesursache setzt, sofern er dabei mindestens eventualvorsätzlich und in besonderer Skrupellosigkeit handelt. Ein Mord wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren oder einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe bestraft.

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Vorsätzliche Tötung

Eine vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB) liegt vor, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen bewirkt, d.h. dessen Todesursache setzt, sofern er dabei mindestens eventualvorsätzlich handelt. Eine vorsätzliche Tötung wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren bestraft

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