Liegenschaftsunterhalt – Steuerabzüge?

Wer eine Liegenschaft im Privatbesitz hat, kann gewisse Kosten für den Liegenschaftsunterhalt von den Steuern abziehen. Ob Massnahmen für den Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig sind oder nicht, hängt davon ab, ob es sich um werterhaltende oder wertvermehrende Unterhaltskosten handelt. In der Regel kann jedes Jahr neu entschieden werden, ob man einen Pauschalabzug oder einen Abzug der effektiven Kosten bevorzugt.

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