Probezeit

Wird keine Probezeit vereinbart, so legt das Gesetz fest, dass sie einen Monat beträgt. Der Arbeitgeber kann aber auch ganz auf die Probezeit verzichten. Ist die Probezeit aufgrund von Krankheit oder Unfall verkürzt, so wird sie dementsprechend verlängert. Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden.

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