Spionage: Verbotener Nachrichtendienst

Statt von Spionage spricht das Strafgesetzbuch von verbotenem Nachrichtendienst und kennt dabei den politischen Nachrichtendienst, den wirtschaftlichen Nachrichtendienst sowie den militärischen Nachrichtendienst. Behörden, Beamte oder Politiker erfahren aufgrund ihrer Stellung Tatsachen, die dem Amtsgeheimnis unterliegen können. Falls sie diese weiterleiten, so handelt es sich um eine Verletzung des Amtsgeheimnisses.

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