Schweizer Geschäftsfahrzeug in der EU

Die private Nutzung eines Schweizer Geschäftsfahrzeugs in der EU ist verboten, wenn es ein Geschäftsfahrzeug ist. Handelt es sich um Angestellte in höheren Positionen, so gilt das Verbot absolut. Aus diesem Grund müssen berufliche Fahrten ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

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