Vorsätzliche Tötung

Eine vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB) liegt vor, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen bewirkt, d.h. dessen Todesursache setzt, sofern er dabei mindestens eventualvorsätzlich handelt. Eine vorsätzliche Tötung wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren bestraft

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