Bewilligungspflicht für Online-Jobangebote

Online-Jobangebote stellen eine Arbeitsvermittlung im Sinne des AVG dar, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengeführt werden. Dies gilt, wenn dies durch ein Computersystem erfolgt oder nur die Einträge des jeweiligen Gegenübers eingesehen werden können. Diese Leistungen müssen zudem aber auch entgeltlich und regelmässig erbracht werden (Art. 2 AVV), damit eine Bewilligungspflicht für Online-Jobangebote bejaht wird. Wird keine Bewilligung eingeholt, so droht eine hohe Busse.

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Amag: Politische Werbung am Arbeitsplatz

Die Verpflichtung von Mitarbeitern, politische Werbung im Sinne des Arbeitgebers zu betreiben, ist arbeitsrechtlich unzulässig. Die Unterstützung eines politischen Anliegens der Arbeitgeberin und deren Führung dürfen lediglich auf rein freiwilliger Basis durch die Arbeitnehmer erfolgen. Dabei hat die Initiative explizit vom Mitarbeiter auszugehen, andernfalls dieser einem mittelbaren Druck ausgesetzt sein könnte, der das zulässige Mass bereits übersteigt.

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Seniorenbetreuung zu Hause – Risiko oder Chance?

Die Seniorenbetreuung zu Hause boomt in der Schweiz. Für den Kunden stellt sich dabei die Frage, ob direkt ein Arbeitnehmer angestellt werden soll oder ob die Dienste eines professionellen Anbieters beansprucht werden. Bei einer Direktanstellung ist es unbedingt zu empfehlen, die Verträge und Anmeldungen vorgängig rechtlich prüfen bzw. die entsprechenden Dokumente professionell erstellen zu lassen. Soll ein professioneller Anbieter bei der Seniorenbetreuung zum Zuge kommen, so gilt es den Umfang der Leistungen (Kündigungsfristen, Wechsel von Betreuungspersonen, Reaktionszeit, Tarife Nachtwache, Zusatzkosten usw.) im Betreuungsvertrag, die Preise wie auch die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter zu vergleichen.

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