Geplante Massenentlassung bei der SBB – wer schützt die Arbeitnehmer?

Der Gesetzgeber schreibt den Unternehmen ein Verfahren vor, welches diese zwingend einzuhalten haben, sobald eine bestimmte Anzahl Kündigungen innert einer kurzen Zeitdauer beabsichtigt ist. Ziel soll sein, Lösungen zu finden, um sämtliche oder zumindest ein Teil der Arbeitsplätze zu erhalten. Die Grenze findet der im Gesetz vorgesehene sozialpolitische Arbeitnehmerschutz darin, dass sich der einzelne Angestellte kaum gegen die beabsichtigte Beendigung seines Anstellungsverhältnisses zur Wehr setzen kann. Durchschreitet die Firma das für Massenentlassungen vorgesehene Verfahren, sind die trotzdem ausgesprochenen Kündigungen rechtmässig und die Angestellten stehen auf der Strasse. Selbst wenn der Betrieb die eigentlich zwingenden Verfahrensvorschriften verletzt, sind die Kündigungen wirksam, was für den Betroffenen frustrierend und unverständlich ist. Wenn auch diesfalls die Kündigungen missbräuchlich und entschädigungspflichtig sind, erscheint es fraglich, inwiefern die mögliche Geltendmachung einer Entschädigung durch einen Entlassenen in der Höhe von gerade mal zwei Monatslöhnen tatsächlich geeignet ist, die Unternehmen anzuhalten, die Verfahrensvorschriften einzuhalten. Die Autorin zumindest bezweifelt dies.

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Schwuler Botschafter in Nigeria – Wie ist die Rechtslage bei Homosexualität am Arbeitsplatz in der Schweiz?

Einem Schweizer Botschafter wird vorgeworfen, in Nigeria mit einem anderen Mann zusammenzuleben. Homosexualität wird in Nigeria hart bestraft. In der Schweiz wird hitzig diskutiert, ob der Schweizer Botschafter für die Ausübung seiner Tätigkeit in Nigeria geeignet sei oder ob er in sein Heimatland zurückbeordert werden soll. Wie aber ist die Rechtslage, wenn der Betroffene in einem Betrieb der Privatwirtschaft im Inland angestellt wäre?

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Ferienlohn – Lohn statt Urlaub?

Der Ferienanspruch des Arbeitnehmers darf nur ausnahmsweise in Geld abgegolten werden, so z.B. nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses. Unter gewissen Bedingungen darf im Stundenlohn der Ferienlohn zusammen mit dem übrigen Lohn laufend ausbezahlt werden. Es müssen jedoch strenge Formvorschriften eingehalten werden, ansonsten trägt der Arbeitgeberbetrieb das Doppelzahlungsrisiko. Es lohnt sich also, die Arbeitsverträge vorab durch einen Anwalt juristisch prüfen zu lassen.

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Personalverleih

Beim Personalverleih handelt es sich um ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Arbeitgeber (Verleihbetrieb), dem Einsatzbetrieb und dem Arbeitnehmer. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber wesentliche Weisungsbefugnisse und die Fürsorgepflicht über den Arbeitnehmer an den Einsatzbetrieb abtritt. Von den drei Formen des Personalverleihs sind lediglich Temporärarbeit und Leiharbeit bewilligungspflichtig, nicht hingegen gelegentliches Überlassen.

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Ferien – auf was muss ich achten?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr, wobei zwei Wochen am Stück bezogen werden müssen. Die Ferien werden voll entschädigt, weshalb der Arbeitgeber entscheiden kann, wer wann und wie lange in die Ferien darf, da dies mit dem Betrieb vereinbar sein muss. Der Ferienanspruch darf während dem Arbeitsverhältnis nicht ausbezahlt werden.

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