Amag: Politische Werbung am Arbeitsplatz

Die Verpflichtung von Mitarbeitern, politische Werbung im Sinne des Arbeitgebers zu betreiben, ist arbeitsrechtlich unzulässig. Die Unterstützung eines politischen Anliegens der Arbeitgeberin und deren Führung dürfen lediglich auf rein freiwilliger Basis durch die Arbeitnehmer erfolgen. Dabei hat die Initiative explizit vom Mitarbeiter auszugehen, andernfalls dieser einem mittelbaren Druck ausgesetzt sein könnte, der das zulässige Mass bereits übersteigt.

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