Zession – Abtretung von Forderungen

Mit der Zession überträgt der Gläubiger (Zedent) eine (bestehende oder zukünftige) Forderung mittels eines Verfügungsvertrages auf einen Dritten (Zessionar). Infolgedessen tritt der Zessionar an die Stelle des Zedenten. Es findet somit ein Gläubigerwechsel statt.

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