Sachgewährleistung – Mängel bei gekauften Sachen

Bei der Sachgewährleistung müssen der Kaufsache zugesicherte Eigenschaften fehlen, oder der Wert der Kaufsache oder deren Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufgehoben oder erheblich vermindert sein. Der geltend gemachte Sachmangel muss bereits vor dem Gefahrenübergang bestanden haben und der Käufer durfte nichts vom Sachmangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wissen. Hat der Käufer die Sache unverzüglich geprüft sowie gerügt, so kann der Käufer seine Wahlrechte (Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung) geltend machen.

Weiterlesen

Absichtliche Täuschung

Unter absichtlicher Täuschung versteht man, wenn eine Vertragspartei die andere Vertragspartei absichtlich täuscht und dadurch ein Vertrag zustande kommt. Dieser Vertrag ist jedoch für die getäuschte Partei nicht verbindlich.

Weiterlesen