Skiunfall unter Alkoholeinfluss

Bei einem Skiunfall unter Alkoholeinfluss können ab 0,8 Promille die Taggelder um 20% gekürzt werden. Erleidet durch den Unfall noch eine Drittperson einen Schaden, so darf die Privathaftpflicht zudem einen Teil des Schadens an den Verursacher überwälzen.

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