Rückwirkung in der Erbschaftssteuerinitiative

Am 14. Juni 2015 hat das Volk zu entscheiden, ob eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeführt werden soll. Die Erbschaftssteuerreform enthält einige kontroverse Bestimmungen. Hierzu gehört insbesondere die rückwirkende Besteuerung von Schenkungen ab Fr. 20’000 zu einem Steuersatz in Höhe von 20%. Die Rückwirkungsklausel soll verhindern, dass die Erbschaftssteuerreform mittels Schenkungen vor dem Inkrafttreten der neuen Verfassungsbestimmungen umgangen wird. Die Rückwirkungsklausel will bereits verwirklichte Sachverhalte nachträglich der neuen Steuer unterstellen.

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