Kleine Mängel – kleiner Unterhalt

Immer wieder stellt sich bei Mietverhältnissen die Frage, ob eine anstehende Reparatur- oder Erneuerungsarbeit Sache des Mieters oder Vermieters ist. Handelt es sich bei solchen Reparatur- oder Erneuerungsarbeiten um den sog. kleinen Unterhalt, so ist dieser vom Mieter zu tragen.

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Kauf zwischen Privaten

Bei einem Kauf zwischen Privaten kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, weshalb der Verkäufer nicht für allfällige versteckte Mängel einstehen muss. Bei einer absichtlichen Täuschung oder Verschweigen eines Mangels haftet der Verkäufer trotzdem. Transportschäden gehen zudem zu Lasten des Käufers, ausser der Verkäufer hat sie selber verursacht.

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