Einfache Streitverkündung

Damit die einfache Streitverkündung zulässig ist, muss eine Partei zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigen, eine dritte Person zu belangen, oder sie muss das Risiko tragen, selber zu einem späteren Zeitpunkt belangt zu werden. Die einfache Streitverkündung dient dem Erhalt von Regressansprüchen für den Fall des Unterliegens im Hauptprozess. Ein für die Hauptpartei ungünstiges Prozessergebnis wirkt auch gegen die streitberufene Partei.

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