Jugendurlaub

Mit dem Jugendurlaub sollen gemeinnützige Aktivitäten gefördert werden. Aus diesem Grund erhalten junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr in jedem Dienstjahr eine unentschädigte freie Woche zur Ausübung der ausserschulischen Jugendarbeit. Dieser Anspruch besteht sogar dann, wenn sich die Parteien nicht einigen können, solange der Arbeitnehmer seinen Anspruch mindestens 2 Monate vorher angekündigt hat.

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