Ordentliche Revision

Publikumsgesellschaften, sowie andere wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, müssen sich der ordentlichen Revision unterziehen. Diese wird je nach dem durch eine staatliche Revisionsstelle oder einen zugelassenen Experten vorgenommen. Diese müssen ihr Prüfungsurteil objektiv und unabhängig bilden. Es folgt eine Berichterstattung an Verwaltungsrat und Generalversammlung, sowie im Falle der Aufdeckung einer Unstimmigkeit eine Anzeige.

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