Hinterlassenenrente

Eine Hinterlassenenrente kann im Falle des Todes des Ehepartners oder eines Elternteils bezahlt werden, falls ein Anspruch darauf besteht. Der Zweck der Hinterlassenenrente ist es, zu verhindern, dass die Hinterlassenen Geldnöte erleiden müssen. Die Regelungen unterscheiden sich bei Witwen, Witwern und Waisen. Die genaue Berechnung der Rentenhöhe erfolgt individuell nach gewissen Berechnungsgrundlagen.

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