Freizeit

Jeder Anspruch hat Anspruch auf einen freien Tag pro Woche und auf Freizeit an den üblichen Stunden, d.h. an besonderen Anlässen wie Hochzeit oder Geburt des eigenen Kindes. Wer während der Arbeitszeit zum Arzt muss, darf dies, solange es nicht ausserhalb der Arbeitszeiten möglich wäre. Wer Freizeit bezieht, muss Rücksicht nehmen auf die Interessen des Arbeitgebers. Die bezogene Freizeit wird voll entschädigt.

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