Vorsorge durch Mergers and Acquisitions

Die Unternehmensnachfolge ist ein Prozess, der eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema erfordert, damit der Unternehmer nicht auf einmal von der Komplexität des Vorganges überrascht wird. Eine Beratung im Bereich der Vorsorge durch Mergers and Acquisitions lohnt sich auch für KMU, um die Unternehmer auf die Zukunft ihres Unternehmens nach ihrem Ausscheiden zu sensibilisieren und diesen Prozess rechtzeitig durchzudenken.

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Verjährung in der Kollektivgesellschaft

Die Forderungen von Gesellschaftsgläubigern gegen einen Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verjähren in fünf Jahren nach der Veröffentlichung seines Ausscheidens oder der Auflösung der Gesellschaft im Schweizerischen Handelsamtsblatt, sofern nicht wegen der Natur der Forderung eine kürzere Verjährungsfrist gilt.

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