Pensionskassen-Beitragspflicht

Die berufliche Vorsorge ist eine Ergänzung zu AHV und IV. Pensionäre sollen aus diesen Versicherungen eine Rente erhalten. Der Pensionskassen Beitragspflicht ist während der Erwerbstätigkeit zu erfüllen, um eben diese Rente zu sichern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag je hälftig. Selbständige können freiwillig in die BV einzahlen. Auch Arbeitslose sind verpflichtet, BVG-Beiträge zu bezahlen.

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