Der Richtplan

Der Richtplan zeigt auf, wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustreben Entwicklung aufeinander abgestimmt werden und in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufgaben zu erfüllen. Sie sind behördenverbindlich und nicht parzellenscharf. Sie werden vom zuständigen kantonalen Organ beschlossen und durch den Bundesrat genehmigt.

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