Alkohol am Steuer – Fahren im angetrunkenen Zustand

Wer in angetrunkenem Zustand als Fahrzeuglenker in eine Kontrolle gerät, hat sowohl straf- als auch administrativrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Der strafbare Einfluss von Alkohol am Steuer gilt in jedem Fall als erwiesen bei einem Alkoholwert von mindestens 0,5 Promille. In bestimmten Fällen kann der strafbare Einfluss von Alkohol am Steuer (FIAZ) schon bei einem tieferen Wert vorliegen (z. B. bei Alkoholverbot). Die Art und Höhe der straf- und der administrativrechtlichen Sanktion hängt in der Praxis hauptsächlich vom Alkoholisierungsgrad und vom fahrerischen Leumund des betroffenen Lenkers ab einschlägig vorbestraft/vorbelastet oder nicht.

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Lernfahrausweis

Zur Beantragung eines Lernfahrausweis brauchen Sie eine Bestätigung des Nothelferkurses, 2 aktuelle und farbige Passfotos, einen Sehtest sowie eine Identitätsbestätigung durch Ihre Wohnsitzgemeinde. Nach dem Einreichen des Gesuchs erhalten Sie die Informationen für eine Anmeldung zur Theorieprüfung. Die Theorieprüfung umfasst 50 Fragen in 45 Minuten. Bei maximal 14 Fehlerpunkten haben Sie bestanden. Nach Erreichen des Mindestalters erhalten Sie den Lernfahrausweis und gelten als Lernfahrer.

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