Vortritt

Dieser Artikel behandelt die allgemeinen Vorschriften zum Vortritt im Strassenverkehr und behandelt im Besonderen den Vortritt der Polizei und Sanität.

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Überholen

Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird.

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Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitung / Temposünder

Im Schweizer Verkehrsrecht gelten zwar allgemeine Höchstgeschwindigkeiten, jedoch gilt immer, dass stets mit einer angemessen Geschwindigkeit zu fahren ist. Werden diese vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten überschritten, so hat das Folgen für die Temposünder und kann zu Ordnungsbussen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sowie bis zum Entzug des Führerausweis führen.

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Fussgänger

Im Schweizer Verkehrsrecht sind Fussgänger ein fester Bestandteil. Fussgänger sind oft der schwächere Verkehrsteilnehmer und werden daher durch das Gesetz geschützt, in dem ihnen besondere Rechte zugestanden werden (bspw. Vortrittsrechte). Die Fussgänger nehmen jedoch auch am Verkehr teil und müssen sich daher auch an Vorschriften halten.

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