Grundsatz
Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte von natürlichen Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz.
Ausnahmen
Es gibt jedoch auch steuerbefreite Einkünfte, die nicht der Einkommenssteuer unterliegen.
Spezialfälle
Als Spezialfall gelten die Pauschalbesteuerten, die ihr Einkommen nach dem Lebensaufwand besteuern. Sowie diejenigen Personen, die der Quellensteuer unterliegen.
Die Kantone und Gemeinden besteuern das Vermögen natürlicher Personen mit der Vermögenssteuer. Der Bund verzichtet auf eine Besteuerung des Vermögens.
Erbschaftssteuer
Mit der kantonalen Erbschaftssteuer kann der Vermögensübergang von Todes wegen auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden.
Schenkungssteuer
Mit der kantonalen Schenkungssteuer kann der Vermögensübergang zu Lebzeiten auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden.
Grundsatz
In der Schweiz werden auf Liegenschaften und Immobilien die Vermögenssteuer nach den jeweiligen Repartitionswerten erhoben.
Verkauf
Auf dem Verkauf kennen die Kantone und Gemeinden zudem für Privatpersonen die Grundstückgewinnsteuer und die Handänderungssteuer erhoben. Bei juristischen Personen wird zudem zwischen dem monistischen und dualistischen System unterschieden. In der Regel gibt es zudem Ermässigungen, wenn die Immobilien lange im Besitz des Verkäufers waren und wenn der Verkaufserlös in eine neue Immobilie investiert wird.
Grundsatz
Unternehmen in der Schweiz müssen Schweizer Steuern bezahlen:
- Gewinnsteuer
- Kapitalsteuer
Spezialformen
In der Schweiz können gewisse Unternehmen einen speziellen Steuerstatus beantragen:
Steuerbefreiung
Von der Steuerpflicht sind u.a. der Bund und seine Anstalten, die Kantone und ihre Anstalten, die Gemeinden sowie Pensionskassen befreit.
Grundsatz
Die ausgeschütteten Gewinne unterliegen einer wirtschaftlichen Doppelbelastung, da zum einen die Gewinne besteuert wurden und anschliessend der Empfänger diese als Gewinn oder Einkommen besteuern muss.
Privatpersonen
Auf Stufe der natürlichen Personen findet bei Vorliegen einer qualifizierten Beteiligung das Teilsatzverfahren Anwendung.
Unternehmen
Bei juristischen Personen findet bei Vorliegen einer qualifizierten Beteiligung der Beteiligungsabzug Anwendung.
Im Zusammenhang mit Umstrukturierungen gibt es folgende speziellen Tatbestände zu beachten:
Der Bund erhebt eine rückerstattbare Verrechnungssteuer auf dem Ertrag beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinnen und auf Versicherungsleistungen. Die Steuerpflicht kann entweder durch Entrichtung oder durch Meldung erfüllt werden.