Die Umsetzung von FATCA in der Schweiz folgt gemäss einem mehrjährigen FATCA-Zeitplan.
Der Schweizer FATCA-Zeitplan für 2010 sah wie folgt aus:

18. März 2010

Das Gesetz mit dem Namen „Hire Act“ wurde verabschiedet. Der „Hire Act“ enthält auch die FATCA-Vorschriften. Es werden neue Regeln verpflichtend für ausländische Wertpapierleihgeschäften. Die Absicht dahinter ist die Verhinderung von Steuerminimierung oder -umgehung.

27. August 2010

Die US-amerikanische Steuerbehörde IRS veröffentlicht die sogenannte „Notice 2010-60“. Im Speziellen enthält die „Notice 2010-60“ Vorschriften an teilnehmende ausländische Finanzinstitute (sog. Participating FFI). Dazu gehören Massnahmen zur Due Diligence im Zusammenhang mit Pflichten zur Dokumentation und Berichterstattung. Die offizielle Veröffentlichung findet erst später am 13. September 2010 im Internal Revenue Bulletin statt.

Der Schweizer FATCA-Zeitplan für 2011 sah wie folgt aus:

8. April 2011

Die US-amerikanische Steuerbehörde IRS veröffentlicht eine weitere Notice, die „Notice 2011-34“. Diese Notice erweitert die Pflichten. Dazu gehöhren:

  • Dokumentation von bereits bestehenden Konten
  • weitergeleitete Zahlungen und
  • Berichtspflichten

Die offizielle Veröffentlichung findet erst später im Internal Revenue Bulletin am 9. Mai 2011 statt.

25. Juli 2011

Die US-amerikanische Steuerbehörde IRS veröffentlicht am 14. Juli 2011 die „Notice 2011-53“ und überarbeitet diese am 25. Juli 2011. Mit dieser Notice ist folgendes vorgesehen:

  • vorübergehende Erleichterung für die Due Diligence
  • vorübergehende Erleichterung für den FATCA-Steuerabzug und
  • vorübergehende Erleichterung für die FATCA-Meldepflicht für bereits bestehende Konten.
Der Schweizer FATCA-Zeitplan für 2012 sah wie folgt aus:

8. Februar 2012

Am 8. Februar 2012 veröffentlicht das IRS den Entwurf der FATCA-Bestimmungen.

Sommer 2012

Das IRS sowie das U.S. Finanzministerium kündigen folgende Veröffentlichung an:

  • Vorlagen zur Meldung
  • Entwürfe der FFI-Vereinbarung.

Dezember 2012

Das IRS sowie das U.S. Finanzministerium kündigen folgende Veröffentlichung an:

  • finale Bestimmungen,
  • finale FFI-Vereinbarung und
  • FATCA-Meldeformulare.

31. Dezember 2012

Am 31. Dezember 2012 wären die Vereinbarungen für sogenannte Qualifizierte Vermittler („Qualified Intermediary“) und sonstige auslaufenden Steuerabzüge abgelaufen. Diese werden bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.

Der Schweizer FATCA-Zeitplan für 2013 sah wie folgt aus:

1. Januar 2013

Die FATCA-Bestimmungen treten in Kraft.

Sommer 2013

Im Sommer 2013 war geplant, dass das IRS die steuerrechtliche Bestimmung veröffentlicht.

19. August 2013

Das IRS hat sich verpflichtet, bis zum 19. August 2013 das Registrierungsportal für FFIs zugänglich zu machen.

Der Schweizer FATCA-Zeitplan für 2014 sah wie folgt aus:

25. April 2014

Der 25. April 2014 war die letzte Möglichkeit für FFIs, sich im FFI-Registrierungsportal anzumelden, damit diese in der Liste IRS per 2. Juni 2014 aufgeführt werden.

2. Juni 2014

Veröffentlichung der ersten IRS-FFI-Liste.

30. Juni 2014

Am 30. Juni 2014 traten die jeweiligen FFI-Vereinbarungen in Kraft, wenn diese bis dann unterzeichnet wurden.

1. Juli 2014

Anforderung des IRS zur Implementierung von neuen Kontoeröffnungsprozessen für:

1. Juli 2014

Ab dem 1. Juli begann der FATCA-Steuerabzugs für

  • feste,
  • bestimmbare,
  • jährliche und
  • periodische Ausschüttungen

an

  • nicht-teilnehmende FFIs,
  • nicht-regelkonforme NFFEs und
  • nicht kooperierende Kontoinhaber (recalcitrant accountholder).

1. Juli 2014

Der 1. Juli 2014 war der letzte Termin für bestehende vertragliche Obligationen um sich von der FATCA-Quellensteuer zu befreien. Dazu mussten sie sich für die Ausnahme qualifizieren. Trotz der Befreiung von der FATCA-Quellensteuer gibt es weiterhin eine Berichtspflicht.

31. Dezember 2014

Bestehende Unternehmenskonten müssen als „Prima Facie FFIs“ dokumentiert werden von:

  • U.S. Quellensteuerstellen,
  • teilnehmende FFIs und
  • registrierte, als regelkonform geltende FFIs.

Falls die jeweiligen FFI die Vereinbarung nach dem 1. Juli 2014 unterzeichnet haben, verlängert sich deren Frist um bis sechs Monate.  

Der Schweizer FATCA-Zeitplan für 2015 sieht wie folgt aus:

15. März 2015

Beginn der Meldepflicht für quellensteuerpflichtige Ausschüttungen gemäss Formular 1042-S  (für das Kalenderjahr 2014).

31. März 2015

Beginn der Meldepflicht zur

  •  Meldung von U.S.-Kontoinhabern für U.S. Quellensteuerstellen (mittels Formular 8966),
  •  Meldung von Informationen sowie Kontostände von U.S.-Konten für FFIs mittels Formular 8966 (für das Kalenderjahr 2014),
  •  Meldung von Informationen und Kontostände von U.S.-Konten für FFIs mittels Formular 8966(für das Kalenderjahr 2014).

30. Juni 2015

Teilnehmende FFIs haben die Pflicht zur Dokumentation ihrer vorbestehenden Privatkonten mit hohem Wert bis spätestens 30. Juni 2015 . Wurde die FFI-Vereinbarung nach dem 1. Juli 2014 unterzeichnet, so verlängert sich die Frist bis um ein Jahr nach dessen Inkrafttreten.

Der Schweizer FATCA-Zeitplan für 2016 sieht wie folgt aus:

1. Januar 2016

Frist um teilnehmende FFIs zu werden für

  • eingeschränkte FFIs oder
  • eingeschränkte Niederlassungen (Einhaltung von FATCA untersagt aufgrund von lokaler Gesetzgebung).

15. März 2016

Start der vorübergehenden Meldepflicht für FFIs zur aggregierten Meldung von Zahlungen an nicht-teilnehmende FFIs (Formular 1042-S für das Kalenderjahr 2015)

31. März 2016

Start der Meldepflicht zur Meldung von

  • Einkünften auf U.S.-Konten durch teilnehmende FFIs sowie
  • Kontoinformationen und
  • Kontoständen (mittels Formular 8966 für das Kalenderjahr 2015)

30. Juni 2016

Bestehende Unternehmenskonten, die nicht als „Prima Facie FFIs“ identifiziert wurden, müssen dokumentiert werden von:

  • U.S. Quellensteuerstellen,
  • teilnehmende FFIs und
  • als regelkonform geltende FFIs.

Wurde eine FFI-Vereinbarung nach dem 1. Juli 2014 unterzeichnet, so verlängert sich deren Frist um bis zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten.

30. Juni 2016

Alle teilnehmenden FFIs müssen die restlichen verbleibenden, bereits bestehenden Privatkonten mit niedrigem Wert bis spätestens den 30. Juni 2016 dokumentieren. Wurde die FFI-Vereinbarung nach dem 1. Juli 2014 unterzeichnet, so verlängert sich die Frist um bis zu zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten. 

Der Schweizer FATCA-Zeitplan für 2017 sieht wie folgt aus:

1. Januar 2017

Die FATCA-Quellensteuerpflicht beginnt für:

  • Zahlungen an nicht-teilnehmende FFIs und
  • Zahlungen an nicht-kooperierende Zahlungsempfänger.

1. Januar 2017

Die FATCA-Quellensteuerpflicht für ausländische, weitergeleitete Zahlungen wurde vom 1. Januar 2015 auf den 1. Januar 2017 verschoben.

15. März 2017

Am 15. März 2017 ist der letzte Zeitpunkt für das letzte Jahr der vorübergehenden Meldepflicht für FFIs zur aggregierten Meldung von Zahlungen an nicht-teilnehmende FFIs (Formular 1042-S für das Kalenderjahr 2016).

15. März 2017

Start der Meldepflicht zur Meldung von

  • Einkünften auf U.S.-Konten durch teilnehmende FFIs sowie
  • Kontoinformationen, Kontoständen und Einkünften.

Die Meldepflicht besteht mittels Formular 8966 für das Kalenderjahr 2016.

Der Schweizer FATCA-Zeitplan für 2018 sieht wie folgt aus:

15. März 2018

Am 15. März beginnt die Meldepflicht zur Meldung von Zahlungsströmen. Die Meldepflicht wird durch das Formular 1042-S  für das Kalenderjahr 2017 erfüllt.

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