Mann berechnet seine Steuern

Inkrafttreten

In den USA wurde im März 2010 das „Foreign Account Tax Compliance Act(FATCA) verabschiedet.

Ziel von FATCA

Das Ziel von FATCA ist es, dass in den USA steuerpflichtige Personen das weltweite Einkommen versteuern. Aus diesem Grund werden mit FATCA jegliche Konten offengelegt, die ausserhalb der USA gehalten werden.

Modell 1

Im Modelltyp 1 müssen keine Verträge mit dem IRS geschlossen werden und es gilt der automatische Informationsaustausch.

Modell 2

Im Modelltyp 2 schliesst jedes einzelne Finanzinstitut mit dem IRS einen Vertrag. Die Finanzinstitute dürfen keine Daten an die US-Steuerbehörden liefern, wenn die Kunden nicht zustimmen. Daher können die US-Steuerbehörden eine Gruppenanfrage als Amtshilfebegehren stellen, um die Daten von nicht-kooperativen Kunden einzufordern.

Abkommen mit der Schweiz

Die Schweiz und die USA haben am 14.02.2013 das FATCA-Abkommen (Modell 2) unterzeichnet, welches den Schweizer Finanzinstituten die Umsetzung der amerikanischen Gesetzgebung erleichtert.

Die Schweiz hat beschlossen, mit den Verhandlungen für einen Wechsel zum Modell 1 zu beginnen.

FATCA verpflichtet alle ausländische Finanzinstitute (i.d.R. Banken), dem IRS (Internal Revenue Service) periodisch und automatisch die Identität ihrer US-Kunden (anhand von US Indizien) sowie deren Vermögenswerte zu melden.

Zur Bestimmung der Identität gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Es wird dabei unterschieden zwischen:

Zustimmung der Kunden

Da nach Schweizer Recht und dem Bankkundengeheimnis die Identität von Bankkunden nicht ohne Zustimmung der Bankkunden gemeldet werden dürfen, müssen die Finanzinstitute die Zustimmung ihrer Kunden einholen.

Fehlende Zustimmung des Kunden

Stimmt ein Bankkunde der Meldung seiner Identität in die USA nicht zu, so wird seine Identität auf dem Amtshilfeweg mittels Gruppenersuchen an die US-Steuerbehörden gemeldet.

Quellensteuerpflicht

Stimmt ein Kunde der Meldung seiner Daten nicht zu, so könnte aufgrund von FATCA eine Quellensteuer von 30% erhoben werden.

Ausnahme

Aufgrund des FATCA-Abkommens wird die Quellensteuer von 30% auf Zahlungen zugunsten von US-Konten ohne Zustimmungserklärung aufgeschoben.

Im Zusammenhang mit FATCA empfehlen wir folgende Downloads und Webpages:

  • FATCA-Abkommen (Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA)
  • FATCA-Gesetz (Bundesgesetz über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten)
  • FATCA-Verordnung 
  • Final Regulations (Webpage des IRS mit aktuellen Guidelines und Regulations)

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