In der Fahrschule haben wir gelernt, dass im Strassenverkehr rechts gefahren werden muss. Teilweise gibt es jedoch Situationen, in denen man lieber links fahren würde, doch darf man das überhaupt?

Im Regelfall muss man rechts fahren, wobei für Verkehrsinseln spezielle Regeln gelten. Unter gewissen Umständen ist das links fahren erlaubt, wobei eine besondere Pflicht zur Vorsicht besteht.

Jeder Verkehrsteilnehmer hat die Pflicht, sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht behindert oder gefährdet werden (Art. 26 Abs. 1 SVG). Aus diesem Grund ist u.a. gesetzlich geregelt, wer wo fahren (Art. 34 Abs. 1 SVG), wann überholen (Art. 35 Abs. 2 SVG) und wie wieder einzuspuren ist (Art. 35 Abs. 3 SVG).

Grundsatz

Der Fahrer muss im Strassenverkehr rechts fahren (Art. 34 Abs. 1 SVG).

Strassen mit Sicherheitslinien

Auf Strassen mit Sicherheitslinien muss man immer rechts fahren (Art. 34 Abs. 2 SVG).

Bei breiten Strassen

Auf breiten Strassen muss der Fahrzeugführer innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte fahren (Art. 34 Abs. 1 SVG).

Abstand zum Strassenrand

Die Fahrer haben sich, wo und falls möglich, an den rechten Strassenrand zu halten. Dies gilt bspw. bei langsamer Fahrt und auf unübersichtlichen Strecken (BGE 129 IV 44  und Art. 34 Abs. 1 SVG). Der Fahrzeugführer hat jedoch stets auf einen genügenden Abstand vom rechten Fahrbahnrand zu achten. Dies gilt insb. bei schneller Fahrt, in der Nacht und beim Befahren von Kurven. (Art. 7 Abs. 3 VRV

Grundsatz

An Verkehrsinseln und anderen Hindernissen in der Mitte der Fahrbahn müssen Fahrzeugfahrer rechts vorbeifahren (Art. 7 Abs. 3 VRV). 

Ausnahme: Linksabbieger

Linksabbieger dürfen an Verkehrsinseln links vorbeifahren, wenn sie sich in der Mitte von Verzweigungen befinden (Art. 7 Abs. 3 VRV).

Durchfahrt

Die Durchfahrt zwischen Haltestelle-Inseln ist gestattet, wenn sich dort keine Strassenbahn befindet oder sich dieser nähert (Art. 7 Abs. 4 VRV).

Rücksichtsnahme

Auf Fussgänger oder Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten haben die Verkehrsteilnehmer besonders Rücksicht zu nehmen (Art. 7 Abs. 4 VRV).

Gegenverkehr und nachfolgende Fahrzeuge

Jeder Fahrer, der seine Fahrrichtung ändern will (bspw. zum Abbiegen, Überholen, Einspuren und Wechseln des Fahrstreifens), muss auf den Gegenverkehr und auf die ihm nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht nehmen. (Art. 34 Abs. 3 SVG)

Allgemeiner Abstand

Gegenüber allen Strassenbenützern ist auf einen ausreichenden Abstand zu achten. Dies gilt insb. beim Kreuzen und Überholen, sowie beim Neben- und Hintereinanderfahren. (Art. 34 Abs. 4 SVG)

Conrad hat sich einen flotten Sportwagen zugelegt und stört sich immer wieder ab der langsamen Fahrweise der anderen Verkehrsteilnehmer. Da er denkt, dass er die Strasse für sich alleine gepachtet hat, fährt er besonders schwungvoll und nutzt die ganze Strasse aus. Obwohl kein Gegenverkehr herrscht, wird er von der Polizei rausgenommen, da er eine Sicherheitslinie überfahren hat.

Der Fahrer muss im Strassenverkehr grundsätzlich immer rechts fahren (Art. 34 Abs. 1 SVG). Auf Strassen mit Sicherheitslinien muss man zwingend rechts fahren (Art. 34 Abs. 2 SVG). Bei Verkehrsinseln darf links gefahren werden, wenn an ihnen vorbei links abgebogen wird (Art. 7 Abs. 3 VRV). Auf schwer befahrbaren Strassen und in Linkskurven darf ausnahmsweise links gefahren werden, wenn die Strecke übersichtlich ist und auf den Gegenverkehr geachtet wird (Art. 7 Abs. 1 VRV).  

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