Volles Tempo

Im Schweizer Verkehrsrecht gelten zwar allgemeine Höchstgeschwindigkeiten, jedoch gilt immer, dass stets mit einer angemessen Geschwindigkeit zu fahren ist. Werden diese vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten überschritten, so hat das Folgen für die Temposünder und kann bis zum Entzug des Führerausweis führen.

Grundsatz

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann. Wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.

Langsam fahren

Er hat langsam zu fahren, wo die Strasse verschneit, vereist, mit nassem Laub oder mit Splitt bedeckt ist, besonders wenn Anhänger mitgeführt werden.

Mässigung der Geschwindigkeit

Er muss die Geschwindigkeit mässigen und nötigenfalls halten, wenn Kinder im Strassenbereich nicht auf den Verkehr achten.

Tiere

Bei der Begegnung mit Tierfuhrwerken und Tieren hat er so zu fahren, dass die Tiere nicht erschreckt werden.

Zu langsam fahren

Der Fahrzeugführer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert.

Grundregel

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen:

  • 50 km/h in Ortschaften;
  • 80 km/h ausserhalb von Ortschaften, ausgenommen auf Autostrassen und Autobahnen;
  • 100 km/h auf Autostrassen;
  • 120 km/h auf Autobahnen.

50 km/h

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt im ganzen dichtbebauten Gebiet der Ortschaft. Sie beginnt beim Signal „Höchstgeschwindigkeit 50 generell“ und endet beim Signal «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell». Für Fahrzeugführer, die aus unbedeutenden Nebenstrassen (wie Strassen, die nicht Ortschaften oder Ortsteile direkt verbinden, landwirtschaftliche Erschliessungsstrassen, Waldwege u. dgl.) in eine Ortschaft einfahren, gilt sie auch ohne Signalisation, sobald die dichte Überbauung beginnt.

80 km/h

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt ab dem Signal „Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell“ oder „Ende der Höchstgeschwindigkeit“, beim Verlassen einer Autostrasse oder Autobahn ab dem Signal «Ende der Autostrasse» oder dem Signal «Ende der Autobahn».

100 km/h

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt ab dem Signal „Autostrasse“und endet beim Signal „Ende der Autostrasse“.

120 km/h

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h  gilt ab dem Signal „Autobahn“ und endet beim Signal „Ende der Autobahn“.

Abweichende signalisierte Höchstgeschwindigkeiten gehen den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten vor, ebenso niedrigere Höchstgeschwindigkeiten für einzelne Fahrzeugarten und für einzelne Fahrzeuge nach Anordnung der zuständigen Behörde.

Grundsatz

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt:

  • 80 km/h
    • für schwere Motorwagen, ausgenommen schwere Personenwagen,
    • Anhängerzüge,
    • Sattelmotorfahrzeuge,
    • Fahrzeuge mit Spikesreifen;
  • 60 km/h für gewerbliche Traktoren;
  • 40 km/h beim
    • Abschleppen von Fahrzeugen, auch mittels Abschlepprolli oder aufgesattelt; die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen höhere Schleppgeschwindigkeiten gestatten, namentlich für feste Abschleppvorrichtungen, welche die Lenkung des geschleppten Fahrzeuges gewährleisten,
    • Nachziehen eines leeren Abschlepprollis; die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen, namentlich für den Einsatz auf Autobahnen und Autostrassen, höhere Geschwindigkeiten gestatten;
  • 30 km/h
    • beim Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern, die nicht immatrikuliert sind,
    • beim Mitführen von immatrikulierten landwirtschaftlichen Anhängern, sofern deren Fahrzeugausweis keine höhere Geschwindigkeit zulässt,
    • für Fahrzeuge mit Metall- oder Vollgummireifen.

Bei Autobahnen und Autostrassen

Auf Autobahnen und Autostrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h für:

  • Gesellschaftswagen, ausgenommen Gelenkbusse sowie Busse im öffentlichen, konzessionierten Linienverkehr mit bewilligten Stehplätzen;
  • schwere Wohnmotorwagen.

Bei Signalisation

Die vorstehenden Höchstgeschwindigkeiten dürfen auch nicht überschritten werden, wo eine höhere Geschwindigkeitsgrenze signalisiert ist.

Folgen eines Verstosses

Wenn ein Führer die für die Kategorieeinteilung seines Fahrzeugs massgebende Höchstgeschwindigkeit überschreitet, verletzt er eine Verkehrsregel. Dies gilt nicht für die Führer von Motorfahrrädern.

Gemäss der Medienmitteilung des KSBS vom 31. Januar 2013 sowie dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) werden Geschwindigkeitsüberschreitungen in einfache und grobe Verletzungen von Verkehrsregeln unterteilt. Für einfache Verletzungen von Verkehrsregeln werden Ordnungsbussen und Bussen verteilt und für schwere Verletzungen von Verkehrsregeln werden Geldstrafen und Freiheitsstrafen verteilt.

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