Wegweisung eines Obdachlosen?

Als Realakt werden diejenigen Verwaltungshandlungen bezeichnet, die einen Taterfolg herbeiführen und nicht auf eine Rechtswirkung gerichtet sind. Da jedoch nur Verfügungen anfechtbar sind, stellt sich die Frage, wie die von einem Realakt Betroffenen zu einer anfechtbaren Verfügung kommen. Dazu müssen die kumulativen Voraussetzungen vorliegen und zulässige Begehren gestellt werden.

Verfügungen sind Anordnungen einer Behörde, die einen Einzelfall regeln und einen Hoheitsakt darstellen. Sie regeln ein Rechtsverhältnis verbindlich und einseitig. Sie stützen sich auf öffentliches Recht und sind verbindlich. 

Die von einem Realakt Betroffenen können ein Gesuch um Erlass einer Verfügung stellen, auf welches die Behörde eintreten muss (Art. 25a VwVG), falls die nachfolgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Zuständige Behörde;
  • Schutzwürdiges Interesse;
  • Öffentlich-rechtliche Handlungsgrundlage;
  • Rechte und Pflichten berührt.

Das Gesuch der Betroffenen muss sich an diejenige Behörde richten, die für den konkreten Rechtsakt zuständig war. Die Betroffenen müssen hierbei offenlegen, dass sie ein schutzwürdiges Interesse am Erlass der Verfügung haben. Dies gelingt ihnen, wenn sie ein rechtliches oder tatsächliches Interesse geltend machen können, welches aktuell und praktisch ist. 

Der Realakt, welcher angefochten werden soll, muss sich auf öffentliches Recht gestützt haben, bzw. hätte sich darauf stützen müssen. Dieser Realakt hat zudem den Betroffenen in seinen Rechtspositionen (Rechte und Pflichten) berührt.

Die Betroffenen können folgende Begehren stellen:

Die von einem Realakt Betroffenen können ein Gesuch um Erlass einer Verfügung stellen, auf welches die Behörde eintreten muss (Art. 25a VwVG), falls dies bei einer zuständigen Behörde erfolgt, die Betroffenen ein schutzwürdiges Interesse haben und der Realakt auf einer öffentlich-rechtlichen Handlungsgrundlage beruhte und dabei die Rechte und Pflichten des Betroffenen berührte.

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

- Keine Legal-News mehr verpassen

- Nützliche Alltags-Tipps rund ums Recht

- Hintergründe für Private, Unternehmen und Juristen

lexwiki.ch und unsere Autoren können keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf unseren Seiten angezeigten Informationen übernehmen. Die Artikel stellen die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung geltende Rechtslage dar. Leider können wir nicht garantieren, dass jeder Artikel aktuell ist. Die Artikel auf unserer Plattform ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. lexwiki.ch bietet einen ersten Überblick für Personen mit einer juristischen Frage und dient als Informationsplattform für den an Rechtsfragen interessierten Mitbürger. Um bei juristischen Fragen die richtigen Schlüsse ziehen zu können, ist neben umfangreichem Knowhow im entsprechenden juristischen Bereich die Kenntnis des konkreten Sachverhaltes unabdingbar. Wir möchten Sie daher bitten, basierend auf den auf unserer Plattform zur Verfügung gestellten Inhalten keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und möglichst frühzeitig professionelle Rechtsberatung beizuziehen. Das spart i.d.R. Kosten und verhindert, dass irreversibler Schaden angerichtet wird.

Die Plattform lexwiki.ch bietet insbesondere in der Form von News-Artikeln Autoren die Möglichkeit, ihre Meinungen und Analysen zu spezifischen Fällen und Themen zu veröffentlichen. Die Plattform lexwiki.ch ist unabhängig und ist keinem politischen Spektrum zuzuordnen. Die hier vertretenen und als solche gekennzeichneten Meinungen von Autoren sind ausschliesslich als eben solche zu verstehen. Wir bieten falls gewünscht gerne Hand zu Gegendarstellungen. Bitte kontaktieren Sie uns über die auf allen Seiten zur Verfügung stehende Kommentarfunktion. Die Kommentare werden nicht direkt veröffentlicht.

[wdfb_like_button]

Unser Autor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.