Anfechtungsklage – Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen

Jeder Aktionär und der Verwaltungsrat als Organ sind zur Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen mittels Anfechtungsklage legitimiert. Mit der Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen können Rechtsverletzungen geltend gemacht werden, nicht jedoch eine allfällige fehlende Angemessenheit oder Zweckmässigkeit. Die Gründe, mit welcher eine Anfechtungsklage erhoben werden kann, wurde gesetzlich mit einer Generalklausel (Verstoss gegen Gesetz oder Statuten) und vier nicht abschliessenden Einzeltatbeständen umschrieben.

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Inhaberaktien

Inhaberaktien haben den Vorteil, dass sie leicht übertragbar sind und dem Aktionär Anonymität ermöglichen. Sie sind jedoch auch mit Nachteilen behaftet. Man sollte sich gründlich über die Unterschiede zwischen Namen- und Inhaberaktien informieren, bevor man sich für die eine oder andere Variante entscheidet.

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Vorsorge durch Mergers and Acquisitions

Die Unternehmensnachfolge ist ein Prozess, der eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema erfordert, damit der Unternehmer nicht auf einmal von der Komplexität des Vorganges überrascht wird. Eine Beratung im Bereich der Vorsorge durch Mergers and Acquisitions lohnt sich auch für KMU, um die Unternehmer auf die Zukunft ihres Unternehmens nach ihrem Ausscheiden zu sensibilisieren und diesen Prozess rechtzeitig durchzudenken.

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