Gespräch zwischen Investoren

Heidi Hatz überlegt sich Aktien eines Unternehmens zu erwerben. Sie hat von einer Bekannten erfahren, dass es zwei Arten von Aktien gibt, Inhaberaktien und Namenaktien. Leider kennt sich Heidi nicht gut aus im Gesellschaftsrecht und will nun wissen, was genau Namenaktien sind und wie diese sich von Inhaberaktien unterscheiden.

Inhaber von Namenaktien geniessen keine Anonymität. Dafür besteht bei Namenaktien lediglich eine Teil-Liberierungspflicht. Namenaktien können übertragen werden, die Gesellschaft kann allerdings Beschränkungen der Übertragung einführen. Inhaber- und auch Namenaktien unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten. Beide bringen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich.

Bevor man Aktien einer Gesellschaft erwirbt, ist es wichtig, die Unterschiede von Inhaber– und Namenaktien zu kennen. Bei Namenaktien sind die Aktionäre der Gesellschaft bekannt. Bei Inhaberaktien sind sie der Gesellschaft heute ebenso bekannt und müssen zusätzlich mittels Ausweiskopie eindeutig identifiziert werden. Die früher bekannte Anonymität gibt es seit Juli 2015 nicht mehr. Es bestehen jedoch auch weitere wichtige Unterschiede.

Namenaktien werden im Aktienregister der betreffenden Gesellschaft eingetragen. Dies führt dazu, dass das Unternehmen die Namen seiner Aktionäre, deren Geburtsdatum, die Anschrift sowie die Anzahl der von ihnen erworbenen Aktien kennt. Das Unternehmen hat dadurch eine genaue Übersicht über seine Besitzverhältnisse und kann Kontakt mit seinen Aktionären aufnehmen.

Aktienbuch 

Namenaktien werden in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen. Dies bedeutet, dass Aktionäre mit Namenaktien der Gesellschaft bekannt und somit nicht anonym sind. Eingetragen werden Name, Adresse, Geburtsdatum und Anzahl der erworbenen Aktien, was zu klarer Übersicht über die Verhältnisse einer Gesellschaft führt.

Kommunikation

Mitteilungen an Aktionäre mit Namenaktien erfolgen schriftlich und werden an die im Aktienbuch eingetragene Adresse versandt, ausser die Statuten sehen etwas anderes vor.

Pflicht zur Liberierung

Die einzige Pflicht des Aktionärs ist die Liberierungspflicht (Art. 680 Abs. 1 OR). Als Liberierung wird die Einzahlung der gezeichneten Gesellschaftsanteile bezeichnet.

Bei Namenaktien

Im Unterschied zu den Inhaberaktien gilt für Namenaktien bloss eine Teil-Liberierungspflicht. Da der Aktionär bei Namenaktien der Gesellschaft bekannt ist, kann dieser zu jedem späteren Zeitpunkt zur vollständigen Liberierung seiner Wertpapiere angehalten werden.

Bei Errichtung einer Gesellschaft müssen Namenaktien zu mindestens 20%, respektive CHF 50’000 liberiert werden. (Art. 632 Abs. 1 & 2 OR)

Grundsatz

Namenaktien sind, wenn es nicht anders vorgesehen in den Statuten oder im Gesetz ist, ohne Einschränkung (sog. Vinkulierung) übertragbar. (Art. 684 Abs. 1 OR)

Namenaktien sind Wertpapiere, weshalb sie durch die Übergabe des Aktientitels (sog. Tradition, Art. 714 ZGB), verbunden mit einem Indossament (Art. 901 ZGB), übertragen werden. (Art. 684 Abs. 2 OR)

Gesetzliche Beschränkung

Nicht voll liberierte Namenaktien dürfen nur übertragen werden, wenn die Gesellschaft zustimmt. Sie kann die Zustimmung allerdings auch nur dann verweigern, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Erwerbers bestehen. (Art. 685 Abs. 1 & 2 OR)

Statutarische Beschränkung

In den Statuten einer Gesellschaft kann vorgesehen werden, dass Namenaktien nur mit der Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden dürfen. Dies nennt sich Vinkulierung. (Art. 685a Abs. 1 OR)

Möglichkeit der Übertragbarkeitsbeschränkung

Bei Namenaktien besteht die Möglichkeit einer Beschränkung der Übertragbarkeit. Diese nennt man Vinkulierung. (Art. 685a ff. OR)

Was bedeutet Vinkulierung?

Vinkulierung heisst, dass ein Unternehmen die Übertragung von Namenaktien verweigern kann. Dafür muss es jedoch eine statutarische Bestimmung geben. Bei börsenkotierten Gesellschaften ist die Möglichkeit einer Vinkulierung weiter eingeschränkt, wie bei nicht börsenkotierten Gesellschaften, wo bspw. die Verweigerung der Anerkennung bereits aus wichtigen Gründen erfolgen kann. 

Die Vorteile

Namenaktien bieten verschiedene Vorteile:

  • Die Aktionäre sind dem Unternehmen bekannt, was es ermöglicht, jederzeit mit einem bestimmten Aktionär Kontakt aufzunehmen
  • Es besteht die Möglichkeit, die Übertragbarkeit von Aktien durch Vinkulierung zu beschränken
  • Stimmrechtsaktien können eingeführt werden

Die Nachteile

Es gibt jedoch auch ein paar Nachteile bei den Namenaktien. Diese betreffen jedoch vor allem die Aktionäre:

  • Der Aktionär kann seine Rechte erst ab Eintragung ins Aktienbuch geltend machen
  • Der Aktionär geniesst keine Anonymität, weil bei Namenaktien Informationen über den Inhaber ins Aktienbuch eingetragen werden

Anonymität

Bei Namenaktien sind die Aktionäre der Gesellschaft bekannt. Bei Inhaberaktien sind sie der Gesellschaft heute ebenso bekannt und müssen zusätzlich mittels Ausweiskopie eindeutig identifiziert werden. Die früher bekannte Anonymität gibt es seit Juli 2015 nicht mehr

Aktionärsrechte

Trotzdem kann ein Aktionär mit Inhaberaktien seine Rechte geltend machen. Dies geschieht via Teilnahme an der Generalversammlung.

Übertragbarkeit

Ein weiterer Unterschied und zugleich ein Vorteil der Inhaberaktien ist die leichte Übertragbarkeit der Wertpapiere.

Liberierungspflicht

Bei Inhaberaktien muss deren Nennwert von Beginn an komplett einbezahlt, also liberiert, werden.

Heidi Hatz weiss nun, dass für sie die Inhaberaktien eher in Frage kommen. Es kommt ihr entgegen, dass die Übertragung nicht eingeschränkt werden kann, anders als bei Namenaktien, bei denen eine Vinkulierung möglich ist. Der Umstand, dass sie die Aktie bereits zu Beginn voll liberieren muss und daher nicht wie bei den Namenaktien eine Teil-Liberierung erlaubt ist, stört sie nicht.

Namenaktien werden im Aktienbuch einer Gesellschaft eingetragen. Dies führt dazu, dass das Unternehmen wichtige Informationen wie die Namen seiner Aktionäre, deren Geburtsdatum, die Anschrift sowie die Anzahl der von ihnen erworbenen Aktien kennt. Dadurch hat die Gesellschaft eine genaue Übersicht über die Besitzverhältnisse und kann stets Kontakt mit seinen Aktionären aufnehmen.

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

- Keine Legal-News mehr verpassen

- Nützliche Alltags-Tipps rund ums Recht

- Hintergründe für Private, Unternehmen und Juristen

lexwiki.ch und unsere Autoren können keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf unseren Seiten angezeigten Informationen übernehmen. Die Artikel stellen die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung geltende Rechtslage dar. Leider können wir nicht garantieren, dass jeder Artikel aktuell ist. Die Artikel auf unserer Plattform ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. lexwiki.ch bietet einen ersten Überblick für Personen mit einer juristischen Frage und dient als Informationsplattform für den an Rechtsfragen interessierten Mitbürger. Um bei juristischen Fragen die richtigen Schlüsse ziehen zu können, ist neben umfangreichem Knowhow im entsprechenden juristischen Bereich die Kenntnis des konkreten Sachverhaltes unabdingbar. Wir möchten Sie daher bitten, basierend auf den auf unserer Plattform zur Verfügung gestellten Inhalten keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und möglichst frühzeitig professionelle Rechtsberatung beizuziehen. Das spart i.d.R. Kosten und verhindert, dass irreversibler Schaden angerichtet wird.

Die Plattform lexwiki.ch bietet insbesondere in der Form von News-Artikeln Autoren die Möglichkeit, ihre Meinungen und Analysen zu spezifischen Fällen und Themen zu veröffentlichen. Die Plattform lexwiki.ch ist unabhängig und ist keinem politischen Spektrum zuzuordnen. Die hier vertretenen und als solche gekennzeichneten Meinungen von Autoren sind ausschliesslich als eben solche zu verstehen. Wir bieten falls gewünscht gerne Hand zu Gegendarstellungen. Bitte kontaktieren Sie uns über die auf allen Seiten zur Verfügung stehende Kommentarfunktion. Die Kommentare werden nicht direkt veröffentlicht.

[wdfb_like_button]

Unser Autor

Steuer- und Rechtsberatung artax Fide Consult AG

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.