Es gibt folgende Organe einer Aktiengesellschaft:

  • gesetzlich vorgeschriebene Organe
  • fakultative Organe
  • formelle Organe
  • faktische Organe

Es gibt folgende gesetzliche Organe einer Aktiengesellschaft:

Es gibt folgende fakultative Organe einer Aktiengesellschaft:

Es gibt folgende formelle Organe einer Aktiengesellschaft:

  • von der Generalversammlung gewählte Organe
  • vom Verwaltungsrat bestellte Organe

Definition

Es gibt folgende faktische Organe einer Aktiengesellschaft:

  • Personen, die den formellen Organen vorbehaltene Entscheide treffen, ohne selbst ein formelles Organ zu sein.

Beispiel von faktischen Organen:

  • Geschäftsführung

Wirkung

  • Faktische Organe werden formellen Organen gleichgestellt.
  • Haftung entspricht den gewählten Organen.

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