Die gängige Meinung, dass kleine Mengen von illegalen Drogen für den Eigenkonsum zulässig sind, ist nicht korrekt. Die verbotenen Drogen, wie bspw. Cannabis, werden von der Polizei sichergestellt und es wird eine Strafanzeige wegen Besitz oder Konsum an die zuständige Strafbehörde erstattet. Der Besitz von geringfügigen Mengen an Cannabis ist straffrei, jedoch unterliegt der Konsum einer Ordnungsbusse von 100 Franken. Drogenhändler müssen jedoch Strafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen befürchten. Wurde man beim Kiffen erwischt, so folgt der Einzug des Cannabis sowie eine Ordnungsbusse. Minderjährige werden zudem angezeigt. Entgegen der gängigen Meinung ist der Anbau auf dem Balkon unzulässig, wenn der THC-Gehalt höher wie 1% ist.

Das Betäubungsmittelgesetz funktioniert nach den vier Säulen der

  1. Prävention;
  2. Therapie und Wiedereingliederung;
  3. Schadensminderung und Überlebenshilfe, sowie
  4. Kontrolle und Repression. (Art. 1a BetmG)

Besitz

Grundsatz

Der Besitz von Cannabis ist strafbar und kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben (Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG).

Geringfügige Menge

Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme vor, wenn nur eine geringfügige Menge besessen wird und dies zum Zweck des Eigenkonsums. Bei Cannabis gelten 10 Gramm als geringfügige Menge (Art. 19b Abs. 2 BetmG). Bei anderen Drogen ist es eine richterliche Ermessensfrage, ob eine Geringfügigkeit vorliegt (Art. 19b Abs. 1 BetmG). 

Strafe

In diesem Fall kann die zuständige Strafbehörde das Verfahren einstellen und von einer Strafe absehen (Art. 19b BetmG). Das Cannabis wird trotzdem eingezogen und vernichtet. (Art. 28b Abs. 4 BetmG)

Konsum

Grundsatz

Der Konsum von Betäubungsmitteln wird grundsätzlich mit einer Busse bestraft, egal um welche Droge es sich handelt (Art. 19a BetmG). In leichten Fällen Fällen kann das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen werden, sowie eine Verwarnung ausgesprochen werden. 

Cannabis

Im Zusammenhang mit Cannabis gilt seit 2013 eine Sonderregelung, wonach der polizeilich beobachtete Konsum eine Ordnungsbusse von 100 Franken zur Folge hat, wenn der Konsument nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt. Die Ordnungsbusse ist zudem nur möglich, wenn der Konsument volljährig ist. (Art. 28b BetmG)

Vernichtung

Das Cannabis wird eingezogen und vernichtet. (Art. 28b Abs. 4 BetmG

Hintergrund

Jeder Umgang mit illegalen Drogen, die nicht dem Eigenkonsum dienen, fällt unter die Strafbestimmung für Drogenhändler

Strafbare Handlungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:

  • Cannabis unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt;
  • Cannabis unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt;
  • Cannabis unbefugt veräussert, verordnet, auf andere Weise einem anderen verschafft oder in Verkehr bringt;
  • Cannabis unbefugt besitzt, aufbewahrt, erwirbt oder auf andere Weise erlangt;
  • den unerlaubten Handel mit Cannabis finanziert oder seine Finanzierung vermittelt;
  • öffentlich zum Cannabiskonsum auffordert oder öffentlich eine Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Cannabis bekannt gibt. (Art. 19 Abs. 1 BetmG)

Erhöhte Strafbarkeit

Wer als Mitglied einer Bande Drogenhandel betreibt oder durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erwirtschaftet, sowie in Ausbildungsstätten für vorwiegend Jugendliche gewerbsmässig Drogen anbietet oder abgibt, wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Diese Freiheitsstrafe kann mit einer Geldstrafe verbunden werden. (Art. 19 Abs. 2 BetmG

Erwachsene

Erwachsene Konsumenten, die nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich haben, werden mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft. (Art. 28b BetmG

Jugendliche

Minderjährige werden weiterhin an die Jugendanwaltschaft verzeigt. (Art. 28c lit. c BetmG)

Sicherstellung

Das cannabishaltige Produkt wird jeweils sichergestellt. (Art. 28b Abs. 4 BetmG)

Andere Drogen

Wird der Konsument beim Konsum von anderen Drogen erwischt, so erfolgt immer eine Anzeige an die jeweilige Strafbehörde. Begeht ein Kiffer noch andere Widerhandlungen nach dem Betäubungsmittelgesetz (oder anderen Gesetzen), so ist die Ordnungsbusse von 100 Franken ausgeschlossen (Art. 28c lit. a BetmG). Die Strafbehörde wird eine Busse aussprechen, die abhängig ist von den Umständen und unterscheidet sich von Fall zu Fall. Desweitern muss der Konsument noch die Gerichtsgebühren bezahlen (Art. 28g BetmG). 

Der Anbau von Hanfpflanzen ist verboten, wenn der THC-Gehält über 1% liegt. Der Anbau und Besitz einer solchen Pflanze ist daher verboten und strafbar. 

Hintergrundinformation: Der THC-Gehalt in Marihuana bewegt sich von wenigen Prozenten bis zu über 15%, wenn es sich um hochgezüchtete Indoorprodukte handelt.  

Karl kifft täglich um den Sorgen des Alltags zu entfliehen. Für ihn ist ein Joint am Abend das Gleiche wie das Feierabendbier für andere Werktätige. Eines Abends wird er beim Konsum auf seinem Balkon mit ein paar Freunden von der Polizei erwischt, da seine Nachbarin ihn gemeldet hat. Da Karl nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich hatte, muss er lediglich eine Ordnungsbusse von 100 Franken bezahlen, genau so wie seine Freunde. Sein Freund Mike hatte jedoch nochmals Glück, denn die Polizei hat den grossen Vorrat nicht gesehen, den dieser in seinem Rucksack dabei hatte. Mike verdient sich seinen Lebensunterhalt als Dealer und könnte dafür bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen.

Der Besitz von geringfügigen Mengen an Cannabis ist straffrei, jedoch unterliegt der Konsum einer Ordnungsbusse von 100 Franken. Drogenhändler müssen jedoch Strafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen befürchten. Wurde man beim Kiffen erwischt, so folgt der Einzug des Cannabis sowie eine Ordnungsbusse. Minderjährige werden zudem angezeigt. Entgegen der gängigen Meinung ist der Anbau auf dem Balkon unzulässig, wenn der THC-Gehalt höher wie 1% ist.  

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Kommentare

  1. Delia Schärer

    Guten Tag, ich wohne in einer mietwohnung mit grosser Terasse ,jetzt habe ich nachbar8n bekommen die jeden Tag drausse am Abend Kiffen,da meine terasse zu der anderen offen ist kommt alles zu mir und ich bin Leukemie krank.Unter den Terassen hat es eigetums Hauser angebaut,also wir haben nur das nutzungsrecht ,Rer rauch geht durch die Türen im Treppenhaus so wie in meine Wohnung von der Terasse her,so das ich sie auch nicht mehr benüztzen kann und auch nicht lüften kann.Was kann ich und die anderen unternehmen,da ea vermehrt alte Leute sind die dort eigentum besitzten.Danke

    1. mmlexwiki.ch

      Guten Tag
      Gemäss Ihrer Fallbeschreibung empfehlen wir Ihnen den Beizug eines Rechtsanwaltes, welcher sich auf Strafrecht spezialisiert hat und Ihnen in dieser Situation weiterhelfen kann. Dieser juristische Beistand kann Ihnen dabei behilflich sein, eine Einigung mit diesen Nachbarn zu erzielen oder ansonsten wird er Sie beim Beschreiten des Rechtswegs unterstützen. Für beide Konstellationen ist eine Unterstützung durch einen Experten vor Ort unabdingbar.
      Freundliche Grüsse

    1. mmlexwiki.ch

      Guten Tag
      Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem droht eine erhöhte Strafe, wer als Mitglied einer Bande Drogenhandel betreibt oder durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erwirtschaftet, sowie in Ausbildungsstätten für vorwiegend Jugendliche gewerbsmässig Drogen anbietet oder abgibt. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Diese Freiheitsstrafe kann mit einer Geldstrafe verbunden werden.
      Freundliche Grüsse

  2. Opossum

    Guten Tag

    Ein freund von mir wurde schon mehrmals erwischt mit cannabis jedoch immer unter 10g und wurde mit ordnungsbussen bestraft. Letztens wieder das gleiche szenario und de polizist hat ihn darauf aufmerksam gemacht dass er vorsichtiger sein soll obwohl es „nur“ eine ordnungsbusse gibt. Nun hat er ein brief vom strassenverkehrsamt bekommen mit einer einladung zum abklären ob er süchtig ist nach cannabis. 1. Wie wusste der polizist dass er schon mal gebüsst wurde obwohl es nicht der selbe war? 2. Wie kommt das strassenverkehrsamt auf ihn obwohl er nur ordnungsbussen bekommen hat? Wird die busse vieleicht doch nicht ganz „gelöscht“?

  3. Stefanie

    Guten tag
    Die mutter eines freundes von mir, fand bei ihm ca. 10 g cannabis.
    Sie will ihn deswegen anzeigen.
    Er ist 16 jahre alt.
    Wie sieht die rechtliche lage für ihn aus?
    Was kann er tun, um die strafe möglichst gering zu halten?

    1. Vojta

      Da fragt man sich ab und zu was ist das für eine Mutter, falls sie ohne eine Wimper zu zucken in der lage ist ihren eigenen Sohn anzuzeigen. Aber ich würde vorschlagen, falls es noch akutell ist, sich mit einem Anwalt in verbindung zu setzen, falls man das innerhalb der Familie selbst nicht regeln kann.

        1. Paul Hatracks

          Tut mir leid aber das kann ich nicht verstehen wie man soetwas seinem Sohn antuhen kann.
          Da geht doch jedes Vertrauen verloren wenn man sich nicht einmal Familien intern Vernünftig über solche Sachen unterhalten kann ohne gleich die Rechtliche Instanz einzuschalten.
          Mit einem Gespräch hätte er gelernt was es bedeutet mit einer Anzeige einfach nur das er sich nicht mehr erwischen lassen darf.
          Und das Vertrauen ist wahrscheinlich auch hinüber.

        2. MEFF

          So ein Schwachsinn!!! Sie schadet ihrem Sohn damit. Klärt euch endlich mal auf!!!! Wahrscheinlich löst bei ihr Selbstbefriedigung auch immernoch Pikel aus. Mein Gott… solche Scheisse

  4. Markus

    Guten Tag
    Ein Freund von mir wurde in Visp (Wallis) von der Polizei durchsucht und er hatte 7.7G auf sich. Die Polizei hat ihm eine Busse von 500 Franken geschickt. 300.- wegen dem Gras und 200.- Gebühren. Ist es aber nicht so, dass man nur mit 100.- bis 10G + Gebühren bestraft wird?

    1. Betroffener

      Erlebe gerade genau das Gleiche. In Visp mit 3.5g Cannabis erwischt worden. Heute den Strafbefehl erhalten. 500.- Busse und 200.- Verfahrenskosten. Konnte sich dein Freund irgendwie dagegen wehren? Verstehe nicht wie es z.B. in Zürich 100.- Ordnungsbusse geben kann und im Wallis kostet genau dasselbe Vergehen 700.-

  5. Dani

    Guten Tag
    Nehmen wir mal an: Osman, 17 Jahre alt, wird mit ca. Vier Gramm Cannabis von der Polizei erwischt. Nun weiss er nicht ob seine Anzeige wegen Drogenbesitzes, sobald er Volljährig ist, weiterhin in seiner „Akte“ bleibt oder nicht. Danke fürs beantworten
    Lg

    Ps. Super Website

  6. Seraina

    Ein befreundetes Päärchen von uns ist vor kurzem umgezogen, sie rauchen am Abend ihren ,,Feierabend Joint“ auf dem Balkon, sie arbeiten wie jeder andere Bürger auch und sind nicht vom Sozialamt oder ähnliches abhängig, nun stört sich aber ein Nachbar an dem Geruch, da leider die Eingangstür im unteren Teil nicht im geringsten dicht ist (Man kann ein Finger zwischen Tür und Türrahmen stecken) kommt jedesmal ein schwall rauch mit in die Wohnung welches man anscheinend im Gang riecht.
    Nun hat die Vermietung mit Verwarnung und ggf. der Kündigung gedroht. Weder im Mietvertrag noch in der Hausorndung oder den Allgemeinen Regeln ist irgendwo vermerkt, dass Cannabis rauchen auf dem Grundstück oder in den Wohnungen verboten ist.
    Ist dies rechtens was die Verwaltung macht?

  7. Eniad

    Guten Tag, wie ist das wenn ich mit einem Dealer zusammen wohne und er Gras vertickt und die Polizei ihn hochnimmt? Um das klar zustellen ich habe rein gar nichts mit dem Cannabis zu tun ich weiss „nur“ davon. Wie würde meine Strafe als Mitwisser ausfallen?
    LG

  8. peter

    wenn man wie im artikel beschrieben auf dem balkon kifft, kann das zu einer hausdurchsuchung führen? ab wann kommts zur hausdurchsuchung?

  9. Tom

    was passiert man wenn man mit ein joint und 3.5 gramm bag erwischt wird? wahrend dursuchen gelogen uber die 3.5 gram. Habe gesagt das ich nur ein joint gehabt?

  10. sami

    Guten Tag was heißt große Umsatz ist 700 Gramm bei sich zuhause haben und die Polizei erwischt eine obwohl du ganz wenig so um 200 Franken im Monat an deine Kollegen weiter gegeben hast ohne groß Gewinn zu machen und selber stark konsumierst und sie dir bekifft befragen. was muss ich rechnen danke

  11. Rolf Schmidt

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Wie sieht es aus wenn Jugendliche Kinder Gras verkaufen? Im Alter von etwa 17 Jahr. (Ca 200 bis 400 gramm im Monat)? Werden die Eltern auch vor Gericht gezerrt?

    Freundliche Grüsse
    Rolf Schmidt

  12. Mum

    Guten Abend

    Wie ist das wen man mit 6 gramm erwischt wirt?
    Kommt einen brief nach hause von der Polizei? Aber bin schon 18 Jahre alt und habe
    von der polizei ein einzahlungsschein bekommen.

  13. debxny

    hallo zsm
    ich bin beim Kiffen erwischt worden und bekam eine amzeige, obwohl ich 20 bin.
    ausserdem wollte ich keine Briefe von der Staatsanwalt bekommen. ich hab denen Angerufen und die haben mir bestätigt das ich keine bekomme. dan haben sie meinem Vater angerufen und ihm gesagt das ich keinen brief nachhause bekommen will und dazu haben sie ihm auch noch den Grund meiner anzeige gesagt. Dürfen die das?

  14. coolio

    und wo wird hier CBD Gras behandelt?! aktualisiert besser mal eure seiten!!!! alle rede von Kiffen sei verboten! nein Kiffen ist Legal! es kommt draufan was man raucht… CBD oder THC Gras. Ich mag zwar THC Gras mehr.. aber an all die lästerer.. vlt kriegt ihr eure krankheiten damit in den griff 😉

  15. Stanislaus

    Ich wohne in einer studenten WG und ein bewohner baut pflanzen in seinem zimmer an.
    Hafte ich somit auch, da wir gemeinsam in einer wohnung leben? oder haftet lediglich der mitbewohner welcher das verbrechen begeht?
    Schliesslich hat er fur sein wg zimmer einen vertrag unterzeichnet.

  16. babo

    Hallo zusammen.
    Ich wollte mich einmal erkundigen welche Strafen es genau für einen Minderjährigen Gelegenheitsdealer gibt, der jedoch in einer guten Ausbildung steckt. Ist die Ausbildung (z.B. Arbeitslosigkeit, Student, Schüler, Lehrling) überhaupt grundgebend für eine mildere/härtere Strafe?

  17. lars

    guten tag, ich weis nicht wie ich mich verhalten soll da meine freundin canabis konsumiert und ich den anderen sogar kenne der ihr das verkauft was kann ich tun ?rs

  18. Matthias jenning

    Hallo,
    Ich wohne in einem 3 Familienhaus. Mein Nachbar baut Cannabis Pflanzen an und konsumiert diese täglich. Mich stört der Geruch und und es hat ein kleines Kind im Haus. Die Pflanzen sind teils frei zugänglich. Sollte ich ihn anzeigen?

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