Cannabis

Der Besitz von geringfügigen Mengen an Cannabis ist straffrei, jedoch unterliegt der Konsum einer Ordnungsbusse von 100 Franken. Drogenhändler müssen jedoch Strafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen befürchten. Wurde man beim Kiffen erwischt, so folgt der Einzug des Cannabis sowie eine Ordnungsbusse. Minderjährige werden zudem angezeigt. Entgegen der gängigen Meinung ist der Anbau auf dem Balkon unzulässig, wenn der THC-Gehalt höher wie 1% ist.

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