Definition

Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden. (Art. 1 MSchG)

Arten

Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben sein.(Art. 1 MSchG)

Vom Markenschutz ausgeschlossen sind:

  • Zeichen, die Gemeingut sind, es sei denn, dass sie sich als Marke für die Waren oder Dienstleistungen durchgesetzt haben, für die sie beansprucht werden;
  • Formen, die das Wesen der Ware ausmachen, und Formen der Ware oder Verpackung, die technisch notwendig sind;
  • irreführende Zeichen;
  • Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen.(Art. 2 MSchG)

Vom Markenschutz ausgeschlossen sind weiter Zeichen, die:

  • mit einer älteren Marke identisch und für die gleichen Waren oder Dienstleistungen bestimmt sind wie diese;
  • mit einer älteren Marke identisch und für gleichartige Waren oder Dienstleistungen bestimmt sind, so dass sich daraus eine Verwechslungsgefahr ergibt;
  • einer älteren Marke ähnlich und für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen bestimmt sind, so dass sich daraus eine Verwechslungsgefahr ergibt. (Art. 3 MSchG)

Als ältere Marken gelten:

  • hinterlegte oder eingetragene Marken, die eine Hinterlegungspriorität (Art. 6 MSchG) oder Ausstellungspriorität (Art. 8 MSchG) geniessen;
  • Marken, die zum Zeitpunkt der Hinterlegung gemäss der Pariser Verbandsübereinkunft in der Schweiz notorisch bekannt sind. (Art. 3 MSchG)
Auf die absoluten und relativen Ausschlussgründe kann sich nur der Inhaber der älteren Marke berufen. (Art. 3 MSchG)

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