Die Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Fälligkeit der Forderungen, die Herausgabe aller Vermögenswerte sowie unter Umständen eine Abgangsentschädigung.

Grundsatz

Eine der Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Fälligkeit aller Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis.

Provisionsforderungen

Für Provisionsforderungen auf Geschäften, die ganz oder teilweise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfüllt werden, kann die Fälligkeit hinausgeschoben werden.

Die Fälligkeit kann  jedoch

  • in der Regel nicht mehr als sechs Monate,
  • bei Geschäften mit gestaffelter Erfüllung nicht mehr als ein Jahr und
  • bei Versicherungsverträgen sowie Geschäften, deren Durchführung mehr als ein halbes Jahr erfordert, nicht mehr als zwei Jahre 

hinausgeschoben werden.

Grundsatz

Eine der weiteren Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Herausgabepflicht.

Umfang

Auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jede Vertragspartei der andern alles herauszugeben, was sie für dessen Dauer von ihr oder von Dritten für deren Rechnung erhalten hat.

Im Besonderen

Der Arbeitnehmer hat insbesondere Fahrzeuge und Fahrausweise zurückzugeben sowie Lohn- oder Auslagenvorschüsse soweit zurückzuerstatten, als sie seine Forderungen übersteigen.

Retentionsrechte

Vorbehalten bleiben die Retentionsrechte der Vertragsparteien.

Grundsatz

Eine der selteneren Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Abgangsentschädigung.

Voraussetzung

Endigt das Arbeitsverhältnis eines mindestens 50 Jahre alten Arbeitnehmers nach 20 oder mehr Dienstjahren, so hat ihm der Arbeitgeber eine Abgangsentschädigung auszurichten. 

Bei Tod des Arbeitnehmers

Stirbt der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses (wie oben beschrieben), so ist die Entschädigung dem überlebenden Ehegatten, der eingetragenen Partnerin, dem eingetragenen Partner oder den minderjährigen Kindern oder bei Fehlen dieser Erben anderen Personen auszurichten, denen gegenüber er eine Unterstützungspflicht erfüllt hat.

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