Jahresabschluss

Der Begriff des Jahresabschlusses umschreibt die von jedem Geschäftsbetrieb zum Ende eines Geschäftsjahres zu liefernde Dokumentation über ihre Zahlen. Einzelunternehmen mit einem Umsatzerlös von weniger als CHF 500’000.00 (und bestimmte Stiftungen) müssen lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen. Einzelunternehmungen mit einem Umsatzerlös von CHF 500’000.00 oder mehr sowie alle juristischen Personen hingegen sind zur Rechnungslegung verpflichtet.

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Generalversammlung

Die Generalversammlung der Aktionäre ist das oberste Organ jeder Aktiengesellschaft. Es existieren verschiedene GV-Arten. Verschiedene gesetzliche und statutarische Bestimmungen äussern sich zur Durchführung der Generalversammlung und der damit verbundenen Aktionärsrechte und -pflichten.

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Dividende

Unter einer Dividende versteht man den Teil des Bilanzgewinns, welcher an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Ausschüttung von Dividenden kann durch die Aktionäre in der Generalversammlung beschlossen werden. Steuerlich gibt es gewisse Erleichterungen für Dividendenempfänger, damit die Doppelbesteuerung vermieden werden kann.

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Kapitalherabsetzung

Die Kapitalherabsetzung bedeutet eine Ver­min­de­rung des No­mi­nal­be­tra­ges des Grund­ka­pi­tals, welches in den Statuten einer Gesellschaft festgelegt ist oder eine Reduktion der Aktien-Anzahl einer Gesellschaft. Dieses Vorgehen kann dabei nützlich sein, einen Bilanzverlust zu beseitigen. Auch wenn zu viel Eigenkapital vorhanden ist, kann eine Herabsetzung vorgenommen werden, um überschüssiges Kapital an die Aktionäre zu verteilen. Ausserdem kann die Kapitalherabsetzung dem Ausscheiden von Aktionären, der Vernichtung eigener Aktien der Gesellschaft oder einer Spaltung dienen.

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Ordentliche Kapitalerhöhung

Eine Kapitalgesellschaft nimmt eine ordentliche Kapitalerhöhung in den meisten Fällen vor, um flüssige Mittel zu beschaffen. Dabei steht die ordentliche Kapitalerhöhung als Alternative zur Darlehensbeschaffung. Da Darlehensbeschaffung nicht immer einfach ist, kann eine Kapitalerhöhung auch bloss der Verbesserung der Eigenkapitalstruktur dienen, um gerade die Kreditwürdigkeit zu verbessern. Schliesslich werden Kapitalerhöhungen auch vorgenommen um Sachwerte in eine Kapitalgesellschaft einzubringen (Sacheinlage).

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Genehmigte Kapitalerhöhung

Eine Kapitalgesellschaft nimmt eine genehmigte Kapitalerhöhung in den meisten Fällen vor, um von neuen Investoren flüssige Mittel zu beschaffen. Im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalerhöhung erhält hier das oberste Leitungsorgan (Verwaltungsrat/Geschäftsführung) eine Ermächtigung während einer Dauer von 2 Jahren neue Gesellschafter zu finden und das Kapital zu erhöhen. Dies ermöglicht eine flexible Suche nach Investoren.

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Überschuldung

Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt sind. Das leitende Organ muss die Bilanz deponieren. Wein keine Aussicht auf Sanierung besteht, wird der Konkurs eröffnet.

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