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Kategorie: Allgemeines Steuerrecht

Steuern sind bedingungslos geschuldete öffentliche Abgaben, die aufgrund der Gebietshoheit des Gemeinwesens , jedoch ohne Gewährung eines individuellen Anspruchs auf Gegenleistung zur Deckung des Finanzbedarfs erhoben werden.

/Steuern / Allgemeines Steuerrecht /

Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Versicherungsleistungen

Das Recht auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Versicherungsleistungen besteht bei Vorweisung der Abzugsbescheinigung.

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Entrichtung der Verrechnungssteuer

Die Steuerpflicht wird durch Entrichtung der Verrechnungssteuer (Art. 12ff. VStG) oder durch Meldung der steuerbaren Leistung (Art. 19 und 20 VStG) erfüllt.

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