Hugo ist Selbständigerwerbender und möchte für sein Alter vorsorgen. Da er Selbständigerwerbender ist, gehört er keiner Pensionskasse an. Er will nun prüfen, ob für ihn die private Vorsorge durch Einzahlung in die dritte Säule in Frage kommt und Sinn machen würde. 

Die 3. Säule ist eine Form der privaten Vorsorge. Jedes Jahr wird festgelegt, wie hoch der Teil des Jahreseinkommens ist, der in die Säule 3a eingezahlt werden kann. Die Einzahlungen werden sowohl von der Steuerpflicht befreit (Vermögenssteuer) und mindern das steuerbare Einkommen, weswegen sie eine Variante der legalen Steuervermeidung sind. Die Säule 3a ist jedoch nicht das Gleiche wie die Säule 3b. Die Säule 3a kann entweder als Bank- oder Versicherungslösung vorkommen, wobei es jedoch zulässig und sinnvoll ist, mehrere Säule 3a-Konten zu haben. 

Bei der dritten Säule unterscheidet man zwischen zwei Arten der Vorsorge:

  • Säule 3a : Die gebundene Vorsorge und
  • Säule 3b:  Die freie Vorsorge

Dieser Artikel behandelt die Säule 3a.

Was bietet die Säule 3a?

Die private Vorsorge, also die 3. Säule, existiert neben der AHV und der 2. Säule. Das Sparen für die Altersvorsorge soll gefördert werden, weshalb die Beiträge an die Säule 3a vom Einkommen abgezogen werden können und daher das steuerbare Einkommen mindern.

Wem steht die Säule 3a offen?

Die Säule 3a steht allen Erwerbstätigen offen, die ein AHV-abgabepflichtiges Einkommen erzielen.

Vorteile der Einzahlung in die Säule 3a

Steuereffekt

Beträge, die in die 3. Säule eingezahlt werden, mindern das steuerbare Einkommen. Dies macht Einzahlungen in die dritte Säule natürlich sehr verlockend. Auch bei einer Auszahlung ist oft eine erhebliche Steuerersparnis möglich, da ein reduzierter Steuersatz zur Anwendung gelangt. Das Geld, welches eingezahlt wurde, unterliegt zudem nicht der Vermögenssteuer. Es handelt sich somit um eine Möglichkeit der legalen Steuervermeidung.

Aber Vorsicht

Häufig wird, in der Absicht Steuern zu sparen, jährlich der höchstmögliche Betrag in die dritte Säule eingezahlt. Obwohl bei der Auszahlung der Säule 3a auch eine Steuer zu entrichten ist, handelt es sich nur um eine reduzierte Steuer im Vergleich zur regulären Steuer auf dem Einkommen. Es gilt jedoch zu beachten, dass das einbezahlte Guthaben nicht vorzeitig ausbezahlt werden kann, weshalb nur in die Säule 3a einbezahlt werden sollte, wenn man über ein finanzielles Polster verfügt

Maximale Einzahlungssumme

Selbstständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, können einen deutlich höheren Betrag in die Säule 3a einzahlen als diejenigen, die einer Pensionskasse angehören:

Personen, die einer Pensionskasse angehören 

Personen, die keiner Pensionskasse angehören

6’768 Franken pro Jahr (Stand 2015)

20% des Jahreseinkommens, maximal 33’840 Franken (Stand 2015)

Die freie Vorsorge im Rahmen der Säule 3b ermöglicht keine Steuerprivilegien, wie die Säule 3a. Vorsorgebeiträge können also generell nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ebenso wird das Todes– und Invaliditätsrisiko bei der freien Vorsorge nicht abgedeckt. Jedoch kann die freie Vorsorge grundsätzlich jederzeit aufgelöst und ausgezahlt werden.

  Säule 3a Säule 3b
Zielgruppe Alle in der Schweiz Arbeitenden, die steuerpflichtig sind. Alle, keine Einschränkung. (Auch Ausländer können hier Geld anlegen.)
Laufzeit Altersleistungen können maximal 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden oder bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit während maximal 5 Jahren aufgeschoben werden. Frei wählbar

Steuerprivilegien bei Einzahlung

Einzahlungen müssen nicht versteuert werden. Keine
Steuern bei Auszahlung Reduzierter Steuersatz, getrennt vom übrigen Einkommen. Steuerfrei unter Auflagen

Lösungen der dritten Säule

Bei der dritten Säule gibt es Versicherungslösungen und Banklösungen. In beiden Lösungen wird im Kapitalverfahren Geld für die Altersvorsorge gespart. Sie unterscheiden sich in einigen Punkten.

Versicherungslösung

Die Vorteile der Versicherungslösung liegen im Versicherungsschutz, welcher bei der Banklösung nicht gegeben ist. Da dieser Risikoschutz jedoch etwas kostet, ist dafür das Altersguthaben kleiner als bei der Banklösung. Zudem muss die Versicherungsprämie jedes Jahr bezahlt werden, ansonsten der Schutz verfällt. Die häufigste Variante bei der Versicherungslösung ist die Lebensversicherung.

Banklösung

Bei der Banklösung kann im Gegensatz zur Versicherungslösung das Todes- und Invaliditätsrisiko nicht abgedeckt werden. Sie hat den Vorteil, dass das ganze Kapital der Altersvorsorge zugute kommt. So erzielt man bei gleichen Einzahlungen ein höheres Altersguthaben. Der Versicherte ist zudem frei, wie viel er jedes Jahr einbezahlen möchte.

Grundsatz

Um die Steuerprogression zu brechen, kann es sinnvoll sein, in mehrere dritte Säulen einzuzahlen.

Vorteile

Diese Aufteilung hat hauptsächlich drei Vorteile:

  • Wird die Säule 3a gestaffelt aufgelöst, so bringt dies Steuervorteile;
  • Für den Fall eines Konkurses einer Bank sind die Vorsorgegelder besser geschützt;
  • Es gibt mehr Spielraum bei vorzeitigem Bezug der Altersgelder.

Besteuerung

Kapitalleistungen der Säule 3a werden progressiv besteuert. Je höher der ausbezahlte Betrag ist, desto höher ist der anzuwendende Steuersatz. Eine gestaffelte Auflösung, wenn man Geld in mehreren dritten Säulen hat, führt daher zu einer Steuerersparnis. Statt sich auf einmal bspw. 200’000 Franken auszubezahlen, ist es aus steuerlicher Sicht besser, in zwei Jahren jeweils 100’000 Franken auszubezahlen.

Beispiel Selbständigerwerbende

Hugo hat sich dazu entschieden, in die dritte Säule einzuzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, können pro Jahr bis zu 20% ihres Jahreseinkommens und maximal Fr. 33 840 Franken einzahlen.

Somit liegt folgende Berechnungsgrundlage vor:

20% von 60’000 Franken = 12’000 Franken

Hugo kann also pro Jahr bis zu 12’000 Franken steuerfrei in die Säule 3a einzahlen. Er kann auch Gelder in die Säule 3b einzahlen.

Beispiel Unselbständigerwerbende

Johann ist Unselbständigerwerbender. Er gehört folglich einer Pensionskasse an und kann daher maximal 6’768 Franken steuerfrei in die Säule 3a einzahlen. Er kann jedoch jederzeit auch Geld in die Säule 3b einzahlen.

Die 3. Säule ist eine klassische Form der privaten Vorsorge, die insbesondere bei Selbständigerwerbenden beliebt ist. Sie bietet dem Einzelnen sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein begrenzter Teil des Jahreseinkommens kann in die Säule 3a eingezahlt werden. Diese Einzahlungen werden von der Steuerpflicht befreit. Bei der Säule 3b ist letzteres nicht der Fall.

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Unser Autor

Steuer- und Rechtsberatung artax Fide Consult AG

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