Definition
Verwaltungsgebühren sind das Entgelt für eine staatliche Leistung.
Arten
Als Unterarten der Verwaltungsgebühren gelten die
- Kanzleigebühr und
- Kontrollgebühr.
Bei diesen handelt es sich um einfache Tätigkeiten der Verwaltung, also um Routinehandlungen. Diese erfordern zum einen keine besonderen Bearbeitungsaufwand und zum anderen hält sich die Höhe der Abgabe in einem bescheidenen Rahmen.
Beispiele
Fotokopien, Registerauszüge und Auskunftserteilungen).
Definition
Die Benutzungsgebühren sind Gebühren, die durch die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung entstehen.
Beispiel
Staatliche Museumseintritte und Studiengebühren an Universitäten.
Ausnahme
Liegt ein privatrechtlicher Vertrag vor, der die Angelegenheiten der Einrichtung regelt, handelt es sich nicht um eine Gebühr (bspw. SBB)
Arten
Konzessionsgebühren werden unterschieden in Monopol-, Regal- (staatliches Monopolrecht) und Sondernutzungsgebühren unterschieden.
Definition
Monopol- und Regalgebühren werden erhoben, wenn ein Privater eine Tätigkeit ausüben darf, die dem Staat vorbehalten ist.
Sondernutzungsgebühren werden erhoben, wenn einem Privaten die gesteigerte Nutzung einer öffentliche Sache im Gemeingebrauch gestattet wird.
Beispiele
- Monopol- und Regalgebühren: Nutzung von Wasserkraft.
- Sondernutzungsgebühren: Jagdgebühren.