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Gebühren

Definition

Als Gebühren wird das Entgelt für

  • eine bestimmte, vom Abgabepflichtigen veranlasste/verursachte Amtshandlung oder
  • für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung

bezeichnet.

Die Gebühren sollen die Kosten decken, die dem Gemeinwesen dadurch entstanden sind (zumindest teilweise).

Arten

Gebühren werden unterteilt in:

  • Verwaltungsgebühren,
  • Benutzungsgebühren und
  • Konzessionsgebühren.

Definition

Verwaltungsgebühren sind das Entgelt für eine staatliche Leistung.

Arten

Als Unterarten der Verwaltungsgebühren gelten die

  • Kanzleigebühr und
  • Kontrollgebühr.

Bei diesen handelt es sich um einfache Tätigkeiten der Verwaltung, also um Routinehandlungen. Diese erfordern zum einen keine besonderen Bearbeitungsaufwand und zum anderen hält sich die Höhe der Abgabe in einem bescheidenen Rahmen.

Beispiele

Fotokopien, Registerauszüge und Auskunftserteilungen).

Definition

Die Benutzungsgebühren sind Gebühren, die durch die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung entstehen.

Beispiel

Staatliche Museumseintritte und Studiengebühren an Universitäten.

Ausnahme

Liegt ein privatrechtlicher Vertrag vor, der die Angelegenheiten der Einrichtung regelt, handelt es sich nicht um eine Gebühr (bspw. SBB)

Arten

Konzessionsgebühren werden unterschieden in Monopol-, Regal- (staatliches Monopolrecht) und Sondernutzungsgebühren unterschieden.

Definition

Monopol- und Regalgebühren werden erhoben, wenn ein Privater eine Tätigkeit ausüben darf, die dem Staat vorbehalten ist.

Sondernutzungsgebühren werden erhoben, wenn einem Privaten die gesteigerte Nutzung einer öffentliche Sache im Gemeingebrauch gestattet wird.

Beispiele

  • Monopol- und Regalgebühren: Nutzung von Wasserkraft.
  • Sondernutzungsgebühren: Jagdgebühren.
Die Gebühren und Steuern gehören zu den öffentlichen Abgaben. Im Gegensatz zu den Gebühren sind Steuern bedingungslos geschuldete Abgaben.