Lieselotte ist 60 Jahre alt und möchte mit 64 Jahren in Rente gehen. Sie hat ihre AHV-Beiträge lückenlos einbezahlt und hat damit Anspruch auf eine Altersrente. Sie sollte sich mindestens 3 bis 4 Monate, bevor sie tatsächlich in Rente geht, zum Bezug der Rente anmelden, damit die Ausgleichskasse genügend Zeit hat, ihren Rentenanspruch genau zu berechnen

Bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters besteht, wenn die Anforderungen erfüllt sind, ein Anspruch auf die Altersrente. Die Höhe der Altersrente kann variieren und hängt unter anderem von den Beitragsjahren ab. Die Schweiz kennt u.a. die Frühpensionierung, weshalb die Möglichkeit des flexiblen Rentenalters besteht.

Die Altersrente der AHV soll sicherstellen, dass auch für das Alter eine erste finanzielle Basis vorhanden ist. Die Altersrente erhält man üblicherweise bei Eintritt des ordentlichen Rentenalters. In einigen Fällen kann die Auszahlung der Rente ein wenig früher oder später geschehen.

Was ist die Altersrente?

Anspruch auf eine Altersrente hat, wer das ordentliche Rentenalter erreicht hat.

Damit ein Anspruch auf eine Altersrente besteht, müssen die Beiträge für ein ganzes Beitragsjahres angerechnet werden können.

Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn:

  • während eines ganzen Jahres Beiträge geleistet wurden, oder
  • der erwerbstätige Ehepartner mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag (960 Franken) entrichtet hat, oder
  • Erziehungs– bzw. Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.

Ab wann besteht Anspruch auf Altersrente?

Männern steht die Altersrente ab 65 Jahren zu. Das Rentenalter der Frauen liegt bei 64 Jahren.

Wie hoch ist die Altersrente?

Die Höhe der Altersrente ist begrenzt. Die maximal mögliche Rente ist doppelt so hoch wie die Minimalrente. Das Minimum, welches der Rentenbezüger erhält, sind 14’100 Franken und das Maximum 28’200 Franken im Jahr. Der genaue Betrag muss individuell berechnet werden.

Wann erlischt der Anspruch auf Altersrente?

Der Anspruch auf die Altersrente erlischt am Ende desjenigen Monats, in dem sich der Todesfall ereignet hat. (Merkblatt 3.01 Leistungen der AHV

Vorbezug oder Aufschub der Rente

Im Rahmen des flexiblen Rentenalters kann der Bezug der Altersrente um ein oder zwei ganze Jahre vorgezogen oder um ein bis höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden. Wird die Rente vorgezogen, so handelt es sich um eine Frühpensionierung

Kürzung während des Vorbezuges?

Die Altersrente wird grundsätzlich gleich berechnet wie eine reguläre Rente. Der Rentenbetrag wird jedoch bis zum Eintritt des ordentlichen Rentenalters um 6,8% gekürzt.

Kürzung nach dem Vorbezug?

Wenn die Vorbezugsdauer vorbei ist, wird der Kürzungsbetrag neu festgesetzt. Es soll eine Gleichstellung mit Personen, die die Rente zum regulären Zeitpunkt erhalten, erreicht werden.

Müssen während des Vorbezuges weiterhin Beiträge bezahlt werden?

Wer die Rente vorbezieht, muss weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. Diese Beiträge werden jedoch nicht mehr für die Rentenberechnung berücksichtigt. Mit dem Kürzungsbetrag von 6,8% pro Vorbezugsjahr werden die vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezogenen Beträge wieder zurückbezahlt.

Die Anmeldung zum Bezug der Rente sollte ungefähr 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters eingereicht werden, da es einige Zeit dauern kann, bis die Ausgleichskasse alle erforderlichen Unterlagen beschafft, sowie die Höhe der Rente bestimmt hat.

Wann kann die Altersrente berechnet werden?

Die definitive und genaue Höhe der Altersrente kann normalerweise erst bei Erreichen des Rentenalters endgültig festgestellt werden. Grund dafür ist, dass erst zu dem Zeitpunkt die Höhe der einzelnen erforderlichen Berechnungselemente bekannt sind.

Berechnungselemente

Die erforderlichen Elemente zur Berechnung der individuellen Rente sind:

  • die anrechenbaren Beitragsjahre,
  • die Erwerbseinkommen sowie
  • die Erziehungs– und die Betreuungsgutschriften.

Barbara ist 62 Jahre alt und möchte ihre Rente um zwei Jahre vorbeziehen. Sie ist sich bewusst, dass sie während diesen zwei Jahren weiterhin Beiträge leisten muss, die sich für sie nicht mehr lohnen, weil sie nicht mehr für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Trotzdem will sie ihr Vorhaben umsetzen. Sie muss bedenken, dass ihre Rente während den zwei Jahren um insgesamt 13,6% gekürzt werden. (Pro Vorbezugsjahr 6,8%) Ab Eintritt ihres ordentlichen Rentenalters wird sie jedoch wieder gleichgestellt sein, wie die Personen, welche ihre Rente zum normalen Zeitpunkt beziehen.

Bei Personen, welche das ordentliche Rentenalter erreicht haben, besteht, wenn die Anforderungen erfüllt sind, ein Anspruch auf eine Altersrente. Die Höhe der individuellen Altersrente kann variieren, zur Berechnung werden gewisse Berechnungselemente verwendet. Es gibt im Rahmen des flexiblen Rentenalters die Möglichkeit, die Rente vorzuziehen oder aufzuschieben.

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Unser Autor

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